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Aus dem GERICHTSSAAL: Sturzbetrunkene Pedalritter ertappt

Zweimal pro Woche wird im Amtsgericht beschleunigt verhandelt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALZweimal pro Woche wird im Amtsgericht beschleunigt verhandelt „Mein Kumpel Ralf kann weder schreiben noch lesen“, verkündet Harald H.* zu Prozessbeginn. „Aber reden wird er doch können?“, pariert Staatsanwalt Peter Petersen. Ralf F.* (44) auf der Anklagebank nickt. Dass er nun im Mittelpunkt des Interesses steht, behagt ihm gar nicht. Hilfe suchend blickt der Schnauzbärtige zu seinem Begleiter. „Ich wusste nicht, dass es verboten ist, Fahrrad zu fahren, wenn man ein paar Bierchen gezischt hat“, nuschelt er. „Sie hatten immerhin 2,36 Promille intus. Bestimmt waren da auch einige Körnchen dabei“, hilft der Amtsrichter dem Gedächtnis des Delinquenten auf die Sprünge. Der Arbeitslose nickt, berichtet dann von der Feier bei einem früheren Arbeitskollegen am 10. Dezember 2004, bei der es richtig hoch her ging. „Brauchen Sie den Alkohol?“, fragt der Staatsanwalt, als eine leichte „Fahne“ von der Anklagebank durch den Raum weht. „Nee, nee“, entgegnet der Junggeselle entrüstet. „Aber er schmeckt Ihnen?“, hakt der Vertreter der Anklage nach. Ralf F. stimmt zu. Da er sich zum ersten Mal vor Gericht verantworten muss, verhängt der Vorsitzende gegen ihn eine Geldbuße von 150 Euro an die Landesjustizkasse. „Wenn Sie allerdings noch einmal betrunken mit dem Rad erwischt werden, helfen wir Ihnen richtig einen über“, warnt der Staatsanwalt. Ralf F. – sichtlich erleichtert – will die Sanktion sofort begleichen. „Sie haben drei Monate Zeit“, bremst der Richter den Eifer des Verkehrssünders. Nicht so glimpflich kommt Markus M.* (32) davon. Der arbeitslose Glaser fiel der Polizei in der Nacht des 10. Februar auf, da er mit seinem „Drahtesel“ eine Kreuzung der Zeppelinstraße bei roter Ampel überquerte. Die Blutprobe wies neben 2,02 Promille auch den aktuellen Gebrauch von Cannabis auf. „Ich hatte Hunger. Mein Kühlschrank war leer. Da wollte ich schnell zum Dönerstand“, begründet Markus M. sein Tun. „Warum sind Sie nicht gelaufen?“, fragt der Vorsitzende. „Na, weil ich mit fahren schneller war“, entgegnet er lässig. „Außerdem war die Ampel aus meiner Sicht noch grün.“ Staatsanwalt Petersen argwöhnt, Markus M. sei so zugedröhnt gewesen, dass er die Farben nicht mehr unterscheiden konnte. Das Amtsgericht verurteilt den Potsdamer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 12 Euro. (*Namen geändert.) Hoga

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