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SV Babelsberg 03: SV Babelsberg muss keine Auskunft über Sponsoreneinnahmen geben
Das Urteil im Streit zwischen SV Babelsberg und dem ehemaligen Vermarkter Sportsman Media Group ist gefallen. Das Oberlandesgericht München gibt dem SV Babelsberg recht.
Stand:
Der SV Babelsberg Babelberg 03 hat im Streit um Provisionszahlungen mit seinem früheren Vermarkter Sportsman Media Group vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen Erfolg verbucht. Das OLG wies am Montag die Klage des Vermarkter ab, dass der Fußball-Regionaligist Auskunft über Sponsoreneinnahmen zwischen Juli 2012 und Mitte 2013 geben soll. Dazu hatte das Landgericht München I den SVB im Januar 2014 zunächst per Beschluss aufgefordert, das OLG hob am Montag das Urteil auf, nachdem der SVB in Berufung gegangen war.
Die SportmanGroup verlangt von dem Fußballverein Provisionszahlungen für seine Vermarktungsaktivitäten von Juli 2012 bis Mitte 2013. Das Landgericht München I wird über den dort noch anhängigen Zahlungsantrag zu entscheiden haben.
Der aktuelle Babelsberger Vereins-Vorstand um Archibald Horlitz hatte den Vermarktervertrag gekündigt. Die Sportsman Group zog daraufhin seine Mitarbeiter aus Potsdam ab.
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