Aus dem GERICHTSSAAL: Taten quer durchs Strafgesetzbuch
Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, räuberische Erpressung ...
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„Würden Sie heute nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, dann würden Sie für mehrere Jahre hinter Gitter wandern“, betont der Staatsanwalt. Doch Manuel M.* war zum Zeitpunkt seiner Taten erst 18 Jahre alt. Er wird vom Schöffengericht nach Jugendstrafrecht, bei dem die Erziehung des Angeklagten im Mittelpunkt steht, sanktioniert. Zehn Monate, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, und die Pflicht, an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen, lautet das bereits rechtskräftige Urteil. Zudem wird ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Zuvor verlas der Staatsanwalt drei dicke Anklagen. In ihnen geht es um Diebstahl, Sachbeschädigung, räuberische Erpressung, fahrlässige Körperverletzung sowie versuchte Nötigung. So soll Manuel M. – zur Zeit ohne festen Wohnsitz und arbeitslos – in der Nacht des 17. Juli vorigen Jahres in der Kleingartenanlage „Krähenbusch“ ein hochwertiges Fahrrad gestohlen, danach vor dem Studentenwohnheim in der Forststraße zwei Fahrradständer aus der Verankerung gerissen haben. Wenig später – so der Staatsanwalt – habe er mit einem Stein eine Scheibe der Montessori-Gesamtschule in der Schlüterstraße eingeworfen und versucht, in das Gebäude einzubrechen. Er sei jedoch auf frischer Tat gestellt worden.
Am 23. September 2006 soll der bereits wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung Vorbelastete einem Jugendlichen auf einem Bolzplatz in Berlin-Köpenick vier Flaschen eines Cola-Biermixgetränks gestohlen haben. Als dieser dagegen protestierte, habe Manuel M. ihm gedroht, eine Pistole aus seinem Auto zu holen und ein paar Leute zu erschießen. Einem Mädchen, das den entstandenen Streit schlichten wollte, soll er einen derben Stoß versetzt haben, so dass sie gegen eine hinter ihr stehende Bank fiel, sich verletzte und mit dem Rettungswagen abgeholt werden musste.
Bereits am 26. Juli sorgte der Angeklagte mit mehreren Kumpels für Stress auf einem Hafengelände in der Zeppelinstraße. Einer von ihnen hatte eine Forderung an das spätere Opfer. Zwar ist der Staatsanwalt davon überzeugt, dass sich Manuel M. nicht an der Prügelorgie gegen den jungen Mann beteiligte, der danach blutend am Boden lag. Er sei aber dabei gewesen, als die Geldforderung von 80 Euro ausgesprochen wurde, die später von der Mutter des Verletzten beglichen wurde. „Mitgefangen, mitgehangen“, lautet der lakonische Kommentar des Anklägers. Manuel M. gesteht einen Teil der Taten, beruft sich bei anderen Punkten auf alkoholbedingte Erinnerungslücken. Doch es gab Zeugen, die ihn eindeutig wiedererkennen. (*Name geändert.) Hoga
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