Aus dem GERICHTSSAAL: Täter oder Opfer?
Zeuge: 500-Euro-Schein war Thema auf der Wache
Stand:
Als eine ehrliche Finderin Anfang Juli 2007 auf der Polizeiwache Nord einen 500-Euro-Schein abgab, sorgte das für Gesprächsstoff unter den dort tätigen Beamten. Die Potsdamerin hatte die Banknote an einer Rolltreppe des Berliner Kaufhauses Lafayette geborgen, sich dann bei der hiesigen Polizei gemeldet. Der Fund wurde auf der Wache ordnungsgemäß protokolliert. „Jeder der hier tätigen 40 Kollegen hatte Zugriff auf das Fundbuch, in dem auch die Nummer des Geldscheins eingetragen wurde“, erzählte der Angeklagte Ronny R.* (33) vor Gericht.
Laut Staatsanwaltschaft soll der inzwischen suspendierte Polizeibeamte am 12. Juli 2007 beim Fundbüro behauptet haben, er sei der rechtmäßige Besitzer der 500 Euro, zum Beweis dessen die Geldschein-Nummer genannt haben. Ronny R. bestreitet den Vorwurf. Er vermutet, jemand, der ihm ähnlich sieht, habe seinen verlorenen Ausweis missbraucht. Das Amtsgericht sprach ihn im Mai 2008 vom Vorwurf des versuchten schweren Betruges frei. Daraufhin ging die Anklagebehörde in Berufung. Die zweite Instanz beim Landgericht verurteilte den Staatsdiener zu einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt. Ronny R. legte Revision ein. Das Brandenburgische Oberlandesgericht verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts. Seit einem guten Monat kämpft der Angeklagte nun in dritter Instanz um die Wiederherstellung seines guten Rufs (PNN berichteten.)
„Als Ronny am 12. Juli 2007 seinen Personalausweis vermisste, habe ich ihm geraten, im Bürgerbüro anzurufen. Dort war er am Tag zuvor“, berichtete Marlene M.* (33) am gestrigen Prozesstag. Das habe er auch getan. Doch niemand habe das Dokument gefunden. Die Lebensgefährtin des Angeklagten ist selbst Polizistin. Von dem 500-Euro-Schein, der in der inzwischen geschlossenen Wache Nord abgeben wurde, habe sie nichts gewusst, da sie auf einer anderen Dienststelle arbeite, so die Zeugin.
Ein Polizeibeamter, der die Beschuldigtenvernehmung mit Ronny R. durchführte, erinnerte sich: „Er hat den Tatvorwurf von vornherein bestritten.“ Die Mitarbeiterin des Fundbüros habe ihn allerdings bei der Wahllichtbildvorlage zweifelsfrei „an seinen stechenden Augen“ wiedererkannt. Am 18. Juli 2007 notierte sich der Vernehmungsbeamte dann aber: Es ist nicht auszuschließen, dass R. nicht der Täter ist und ein Dritter in den Besitz des Ausweises gelangt sein kann.
Die Fundbüro-Mitarbeiterin versicherte bei ihrer Zeugenvernehmung, sie habe das Ausweis-Foto mit der vor ihr stehenden Person verglichen und Übereinstimmung festgestellt. Der vermeintliche Verlierer habe ungefragt erzählt, seine Großmutter habe ihm das Geld geschenkt, damit er sich zu ihrer Goldenen Hochzeit etwas Anständiges zum Anziehen kaufen könne. Da die alte Dame sehr penibel sei, habe sie sich die Nummer des Geldscheins notiert. Die Verhandlung wird am 17. August mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. (*Namen geändert.) Hoga
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