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Aus dem GERICHTSSAAL: Taxifahrer brutal verprügelt

Letzter des Tätertrios auf Bewährung verurteilt

Stand:

Kopfplatzwunde, Hämatome und Nasenverletzung sind längst verheilt. Doch ein ungutes Gefühl beschleicht Gerhard G.* (63) noch immer, wenn sich Betrunkene nachts in sein Taxi setzen. Der Potsdamer wurde am 8. April 2010 gegen 4.30 Uhr von drei jungen Männern brutal zusammengeschlagen. Die wollten den Fahrpreis von 9,10 Euro nicht zahlen, versuchten ihr Heil in der Flucht. Als Gerhard G. sie daran hindern wollte, hagelte es Faustschläge von allen Seiten.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle verurteilte Sascha S.* (25) – den Letzten des Angreifertrios – am Mittwoch wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Er muss 50 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen und sich schriftlich bei ihm entschuldigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Wie seine zwei Mittäter war der bislang nicht vorbestrafte Russland-Deutsche geständig. „Was damals passiert ist, war nicht vertretbar. Ich bereue es wirklich“, sagte er in seinem letzten Wort.

In jener Aprilnacht vor drei Jahren sei er mit zwei Kumpels im „Waschhaus“ gewesen. Als sie nach Hause wollten, fuhren die öffentlichen Verkehrsmittel noch nicht, erzählte der künftige Elektroniker. Wohl wissend, dass sie eigentlich kein Geld in der Tasche hatten, stiegen sie am Hauptbahnhof in das Taxi, ließen sich zum Waldstadt-Center bringen. „Ich saß auf dem Beifahrersitz und tat anfangs so, als ob ich bezahlen wollte“, erinnerte sich der Angeklagte. Dann habe er die Tür geöffnet. Gerhard G. habe ihn am Arm gepackt. „Ich habe mich losgerissen und zugeschlagen. Was die beiden anderen gemacht haben, konnte ich nicht sehen“, beteuerte Sascha S.

„Sie kennen die Fotos des Verletzten in der Akte?“, fragte Richterin Ahle. Der Angeklagte nickte. „Laufen wäre besser gewesen“, konstatierte er. „Nicht nur für Sie, vor allem für den Taxifahrer“, betonte die Vorsitzende.

„Sie sind zu dritt mit massiver Gewalt gegen einen Menschen vorgegangen, bloß weil Sie keine Lust zum Laufen hatten“, gab die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu bedenken. Bei den zwei bereits verurteilten Mittätern sei ein minder schwerer Fall von räuberischer Erpressung angenommen worden. „Unter Zurückstellung gewisser Bedenken“ plädiere sie auch im aktuellen Prozess dafür.

„Das Gericht geht davon aus, dass Sie nicht von Anfang an vorhatten, den Fahrer zu schlagen“, so die Vorsitzende. Als er das Geld forderte, den Angeklagten festhielt, sei die Situation eskaliert. „Wir glauben an einen einmaligen Aussetzer.“ (*Namen geändert.) Hoga

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