Landeshauptstadt: Teichunfall: Absperrungen empfohlen
Nach dem tragischen Sturz eines Zweijährigen in einen Teich in der Wohnanlage „Nutheschlange“ warnen Experten vor Gefahren für kleine Kinder durch Planschbecken oder Gartenteiche. Das Ertrinken sei nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste tödliche Unfallart im Kindesalter, teilte die Kaufmännische Krankenkasse Potsdam am Dienstag mit.
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Nach dem tragischen Sturz eines Zweijährigen in einen Teich in der Wohnanlage „Nutheschlange“ warnen Experten vor Gefahren für kleine Kinder durch Planschbecken oder Gartenteiche. Das Ertrinken sei nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste tödliche Unfallart im Kindesalter, teilte die Kaufmännische Krankenkasse Potsdam am Dienstag mit. Besonders gefährdet seien Kleinkinder: „Sie verlieren schnell das Gleichgewicht und können auch in flachen Gewässern lautlos innerhalb kürzester Zeit ertrinken.“ Deshalb sollten offene Gewässer ausreichend abgesichert sein, riet die Kasse. „Gartenteiche sollten umzäunt oder mit einem Gitter abgedeckt werden.“ Auch Regentonnen könnten zur tödlichen Falle werden und gehörten mit einem Deckel verschlossen. Plansch- oder Schwimmbecken im Garten sollten mit einer festen Plane gesichert werden.
Planschende Kinder dürften beim Baden zudem auf keinen Fall allein gelassen werden. „Auch wenn der Nachwuchs mit Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Reifen ausgestattet wird, bieten diese keinen sicheren Schutz vor dem Ertrinken“, hieß es. Hilfreich sei es zudem, bereits Babys und Kleinkinder mit Wasser und dessen Eigenschaften vertraut zu machen. „Bereits kleine Kinder können Ausatmen und Tauchen erlernen und damit ihren Orientierungssinn unter Wasser schärfen.“
Am Montag vergangener Woche war wie berichtet ein Junge, der mit seiner Familie in einer Erdgeschosswohnung der Wohnanlage „ Nutheschlange“ am Humboldtring wohnt, aus der elterlichen Wohnung gelaufen und in den großen Teich auf dem Grundstück gefallen. Nachbarn hatten ihn aus dem Wasser gezogen und Erste Hilfe geleistet. Offenbar war er einige Zeit unter Wasser, sein Zustand soll kritisch sein. Gegen die Eltern wird wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt – außerdem prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Wohnungsverwaltung Gewoba den Teich ausreichend gesichert hat. wik
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