Landeshauptstadt: Teichunfall: Ermittlungen gegen Eltern
Zentrum-Ost - Gegen die Eltern des in einen Teich gefallenen Kindes wird wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. „Wir müssen prüfen, ob da ein Fehlverhalten vorliegt“, sagte ein Polizeisprecher auf PNN-Anfrage.
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Zentrum-Ost - Gegen die Eltern des in einen Teich gefallenen Kindes wird wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. „Wir müssen prüfen, ob da ein Fehlverhalten vorliegt“, sagte ein Polizeisprecher auf PNN-Anfrage. Wie es dem zweijährigen Jungen mittlerweile geht und ob er außer Lebensgefahr ist, konnte er nicht sagen. Klar war am Mittwoch lediglich, dass das Kind am Leben ist.
Es war am Montagabend offenbar unbemerkt aus der elterlichen Erdgeschoss-Wohnung am Humboldtring gelaufen. Im Garten muss der Zweijährige in den künstlich angelegten Teich gefallen sein – darin liegend fand ihn eine Nachbarin. Sie zog den Jungen heraus und begann mit der Ersten Hilfe, ein weiterer Nachbar half ihr dabei. Als kurz darauf die alarmierten Rettungskräfte eintrafen, waren zwischenzeitlich auch die Eltern dazugekommen. Sie hatten das Kind nach eigenen Aussagen in der Wohnung gesucht und offenbar nicht die geöffnete Terrassentür im Blick gehabt. Die Rettungskräfte reanimierten das Kind, das kurzzeitig ohne Bewusstsein war. Anschließend brachten sie es in ein Krankenhaus. Wie lange der Junge unter Wasser war und wie schwerwiegend die Folgen sind, blieb auch zwei Tage nach dem Unglück unklar.
Eltern, die ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Kind verletzen, können mit einer Geldstrafe beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Üblicherweise wird nur dann von einem Verstoß ausgegangen, wenn eine Mehrzahl von Handlungen – wie etwa die nicht erfolgte Beaufsichtigung – über längere Zeit und womöglich systematisch betrieben wird. Eine einmaliger Fall wird nur dann geahndet, wenn er besonders schwerwiegend ist. wik
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