Landeshauptstadt: Templer muss zahlen
1400 Euro für Missbrauch von akademischen Titeln
Stand:
Der Großmeister des Internationalen Templerordens zu Potsdam muss Strafe zahlen: Bernd S. wurde gestern wegen unrechtmäßigem Tragen von akademischen Titeln zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 1400 Euro verurteilt. Der Angeklagte erschien selbst nicht vor Gericht – „auf dringenden ärztlichen Rat“, wie seine Verteidigerin sagte.
Bernd S. schmückte sich mit falschen Titel . Es handelt sich dabei um einen juristischen Professorentitel, eine Ehrendoktorwürde in Geschichte und zwei weitere Doktorentitel in Philosophie und Jura, die der 64-jährige Rentner erhalten haben will. Seit 1999 seien die vier Urkunden in unregelmäßigen Abständen Bernd S. per Post zugeschickt worden. Die Staatsanwaltschaft zweifelte die Echtheit der Urkunden an und setzte sich mit der Universität im italienischen Pavia in Verbindung. Eine Mitarbeiterin der Universität bestätigte, dass die Urkunden nicht der Typologie der italienischen Universität entsprechen. Außerdem konnte sie den Angeklagten in den Unterlagen der Universität nicht finden. Bernd S. begann nach eigenen Angaben ein Studium der Geschichts- und Rechtswissenschaften in Göttingen, was er nie beendete. Trotzdem will der Angeklagte bis zuletzt an die Echtheit der Urkunden geglaubt haben, wie seine Verteidigerin in der Verhandlung sagte.
Gestern war erneut ein angeblicher Professor aus Pavia als Zeuge geladen, der die Geschichte von Bernd S. bestätigen sollte. Allerdings kam er nicht – laut der zuständigen Staatsanwältin soll der „Prof. Pozzi“ noch nicht einmal Mitglied der Universität in Pavia gewesen sein.
Richterin Birgit von Bülow sprach anschließend vom „gesunden Menschenverstand“ wonach es unwahrscheinlich sei, ohne Abschluss akademische Titel zu erlangen. Da S. „kein Kapital aus den akademischen Titeln geschlagen hat“, so von Bülow, habe sie eine Geldstrafe festgelegt.
Aufgefallen ist der Titelmissbrauch im November 2005. Damals hatte Bernd S. behauptet, sein Orden habe eine Urkunde des Vatikan erhalten, die die Templer von früheren Vorwürfen der Teufelsanbetung freispreche. Die vermeintliche Papsturkunde stellte sich aber als gefälscht heraus, der Vatikan dementierte. Dieses Verfahren wurde gestern aber eingestellt, da der Tatbestand zu „mystisch abgehoben“ sei, wie Richterin von Bülow sagte. FSF
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: