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Aus dem GERICHTSSAAL: Teurer Abschied von der Ehe

Mit knapp zwei Promille von der Polizei ertappt

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Aus dem GERICHTSSAALMit knapp zwei Promille von der Polizei ertappt Es kam wieder einmal alles zusammen – wie das so oft im Leben der Fall ist. Marko M. * (41) wurde am 20. November endlich glücklich geschieden. Am nächsten Abend feierte er die wieder gewonnene Freiheit zuerst mit seinen Eltern, dann mit der neuen Lebensgefährtin in einer Gaststätte in der Hegelallee. Freunde kamen dazu, es gab ein großes Hallo und wohl noch mehr Alkohol. Dummerweise fuhr der Bauunternehmer im eigenen Auto zu der Lokalität, hatte das Gefährt dann auch noch im Parkverbot abgestellt. Während die Partnerin nach der Sause klugerweise zur nächsten Straßenbahnhaltestelle lief, wollte Marko M. den Mercedes zu nächtlicher Stunde noch auf einen legalen Stellplatz chauffieren, um der Gefahr des Abgeschlepptwerdens zu entgehen – und fuhr dabei geradewegs in den Lichtkegel des Streifenwagens. Der Potsdamer wurde gestoppt und pustete sich auf die stolze Zahl von knapp zwei Promille. Die ihm wenig später entnommene Blutprobe wies immerhin noch 1,84 Promille auf, was in jedem Fall Fahruntüchtigkeit bewirkt. Bereits 2001 wurde der Mann wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe sowie zum Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. 2003 musste er sich wegen Unfallflucht vor Justitia verantworten. Logisch, dass die aktuelle Strafe nicht ganz milde ausfällt. Marko M. wird im beschleunigten Verfahren wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkoholeinfluss zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 65 Euro (4550 Euro) und noch zehn Monaten Fahrverbot verurteilt. Mehr Glück hat da sein Nachfolger auf der Anklagebank. Martin M.* (50) wurde in der Nacht des 2. November 2004 mit seinem Veloziped ohne Licht, dafür mit 2,07 Promille in der Hegelallee gestellt. Er fiel den Ordnungshütern auf, da er den Radweg ohne Licht und in der entgegengesetzten Seite befuhr. „Ich hätte das Ding stehen lassen sollen“, zeigt sich der Hartz IV-Empfänger einsichtig. „Aber eigentlich habe ich mir keinen Kopf darüber gemacht, ob ich noch fahrtüchtig bin.“ „Wie viel hatten Sie denn getrunken?“, erkundigt sich Amtsrichter Wolfgang Peters bei dem Verkehrssünder. Der überlegt nicht lange. „Sechs Bier und zwei Kümmerlinge“, meint er freimütig. Da Martin M. „nur“ mit dem Fahrrad betrunken unterwegs war, zudem bislang nicht vorbestraft ist, wird sein Verfahren gegen eine Geldbuße von 150 Euro eingestellt. (*Namen geändert.) Hoga

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