Aus dem GERICHTSSAAL: Teurer Voyeurismus
Zwei junge Frauen in Umkleidekabine fotografiert Geldstrafe von 2400 Euro vom Gericht
Stand:
Sein offensichtlicher Hang zum Voyeurismus kam Peter P.* (38) teuer zu stehen. Das Amtsgericht unter Vorsitz von Kerstin Nitsche verurteilte den Pflegeassistenten am Donnerstag wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Laut Anklage soll er am Abend des 23. Mai dieses Jahres im „Kiezbad“ am Stern zwei junge Frauen heimlich in einer Umkleidekabine fotografiert haben. Der bereits wegen sexueller Handlungen vor Kindern Vorbestrafte zeigte sich während der Verhandlung geständig und reumütig. An die gegen ihren Willen Abgelichteten hat er bereits je 800 Euro als Entschädigung gezahlt. Mit dem Urteil war er einverstanden.
„Was ich gemacht habe, war idiotisch, superblöd. Es tut mir wahnsinnig leid“, erklärte der kräftige Mann mit dem Kinnbart. „Es ist in einer Therapiepause passiert. Ich hatte einen Rückfall.“ Augenscheinlich fällt es Peter P. schwer, dauerhafte Beziehungen zu Frauen zu pflegen. Er glaubt, schuld daran seien sein Übergewicht und die Auswirkungen der Tabletten, die er zur Dämpfung seines Geschlechtstriebes nehmen soll. Als im Frühjahr erneut eine Liaison in die Brüche ging, habe er das Medikament abgesetzt. „Ich habe viel Sport getrieben, um abzunehmen, bin oft schwimmen gegangen“, erzählte der in einer Senioreneinrichtung Tätige. Am Tatabend habe es ihn jedoch keinesfalls ins Wasser gezogen. „Ich hatte nicht mal Badesachen dabei“, räumte der Angeklagte ein. Die zwei jungen Damen seien zufällig Opfer seiner Spannerei geworden. „Ich wollte sie fotografieren, um etwas Einzigartiges zu haben. Keinesfalls wollte ich die Bilder ins Internet stellen“, versicherte Peter P. „Plötzlich rief eine, da filmt ja jemand. Ich habe mich erschrocken und die Speicherkarte zerstört, um keine Beweise zu liefern. Als sie mich zur Rede stellten, habe ich mich sofort entschuldigt.“
„Mein Mandant hat später auch brieflichen Kontakt mit den Geschädigten aufgenommen“, ergänzte Rechtsanwalt Mark Eplinius. Peter P. sei damals sehr frustriert gewesen, immer nur als Freund, aber nie als Partner akzeptiert zu werden. Inzwischen habe er eingesehen, dass er die ihm verschriebenen Medikamente dauerhaft einnehmen müsse, um sich selbst zu schützen.
„Die Tabletten nehmen den Druck massiv weg. Ich habe auch schon eine Zusage für eine neue Psychotherapie. Sie beginnt im Februar“, so der Angeklagte. In seiner Freizeit betreibe er nunmehr Nordic Walking. Schwimmen gehen kann er nicht mehr, zumindest nicht in Wohnortnähe. Nach dem Vorfall erhielt Peter P. ein lebenslanges Hausverbot für alle öffentlichen Bäder Potsdams bis hin nach Ferch. (* Name geändert) hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: