Aus dem GERICHTSSAAL: Thai-Gattin verschwiegen
Knapp 2000 Euro „Stütze“ zu Unrecht kassiert
Stand:
Zuerst ging die Arbeitsagentur von über 4000 Euro aus, die sich der Kunstmaler Vincent V.* durch falsche Angaben vier Monate lang zu Unrecht erschlichen haben soll. Dann schmolz die Summe auf rätselhafte Weise um gut die Hälfte. Vor Gericht wurde jetzt nur noch über 1971 Euro verhandelt.
Laut Anklage verschwieg der 32-Jährige im Jahr 2005 beim Ausfüllen des Formulars für Arbeitslosengeld II, dass er mit einer Thailänderin verheiratet ist. Beim Nachfolgeantrag gab er sich ebenfalls als Junggeselle aus. Das hatte zur Folge, dass ihm die Regelleistungen in Höhe von 100 Prozent erstattet wurden. Tatsächlich hätte Vincent V. jedoch nur Anspruch auf 90 Prozent und die Hälfte der Mietkosten gehabt.
„Ich habe der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2001 gemeldet, dass ich verheiratet bin“, entgegnet der wegen Betruges Angeklagte. Da seine Frau jedoch keinen Hartz-IV-Antrag stellen wollte, weil sie über ein geringes Einkommen verfüge und dem Staat nicht auf der Tasche liegen möchte, sei er davon ausgegangen, sie auf seinem Formular nicht erwähnen zu müssen. „Hätte die Gattin meines Mandanten auch einen ALG II-Antrag gestellt, hätte die Bedarfsgemeinschaft sehr wahrscheinlich höhere Bezüge erhalten“, wirft der Verteidiger ein. „Übrigens wird im Erstantrag für Hartz IV nicht nach dem Familienstand gefragt.“
Dem hält der Staatsanwalt entgegen: „Es sind die wesentlichen Umstände anzugeben. Und es ist schon wesentlich, ob jemand verheiratet ist und Kinder hat.“
„Sie haben bewusst und gewollt falsche Angaben gemacht“, glaubt Amtsrichter Oliver Kramm, verliest dann den Bundeszentralregisterauszug des Potsdamers. Da ist die Rede von Urkundenfälschung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung, Unterschlagung, Betrug, Bestechung und Missbrauch von Ausweispapieren. „Hört sich nicht gut an“, meint der Vorsitzende.
Ursprünglich erließ die Staatsanwaltschaft gegen Vincent V. in dieser Sache einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dagegen legte er Widerspruch ein. So kam es zur Hauptverhandlung. Der Staatsanwalt regt an, das Verfahren im Hinblick auf die letzte rechtskräftige Verurteilung vom 15. September 2006, hier erhielt Vincent V. eine spürbare Geldstrafe, einzustellen. Das Gericht stimmt dem zu. „Vielleicht als kleiner Tipp für die Zukunft: Geben Sie immer alles so an, wie es den Tatsachen entspricht“, rät Richter Kramm. Hoga
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