Landeshauptstadt: Tieferlegung: Golmer zahlen nichts
Golm - Die Tieferlegung der Reiherbergstraße in Golm soll nicht von den Anliegern bezahlt werden müssen. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung für die morgige Sitzung der Stadtverordneten hervor.
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Golm - Die Tieferlegung der Reiherbergstraße in Golm soll nicht von den Anliegern bezahlt werden müssen. Das geht aus einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung für die morgige Sitzung der Stadtverordneten hervor. Das Rathaus spricht sich darin zwar erneut klar für eine Tieferlegung der Straße im Bereich der Eisenbahnbrücke aus und stellt sich damit gegen das Votum der Einwohnerversammlung von Ende September, in der ein Verzicht auf die Tieferlegung gefordert wurde. Zur Finanzierung der Baumaßnahme heißt es in der Vorlage der Verwaltung nun jedoch: „Die Kosten, die durch die Tieferlegung der Fahrbahn zur Gewährleistung der lichten Höhe von 4,50 Meter entstehen, sind nicht Bestandteil der umlagefähigen Kosten und demzufolge später nicht durch die Anlieger zu tragen.“
Damit revidiert die Verwaltung frühere Aussagen, wonach auch der auf die Tieferlegung entfallende Anteil an den Gesamtkosten zu einem gewissen Prozentsatz auf die Anwohner umgelegt werden könne. Noch vor wenigen Monaten hatte das Rathaus mitgeteilt, die Anliegerbeiträge werden „auch für diese technische Lösung“ – also die Tieferlegung – ermittelt. Lediglich zur Höhe der Kosten könne man noch nichts sagen, hieß es damals, „da eine Abrechnung der Baumaßnahme erst nach Abschluss sämtlicher Bauarbeiten zwischen Geiselbergstraße und Kuhforter Damm erfolgen“ werde.
Allerdings war schon bislang klar, dass die Anlieger für den Ausbau der Fahrbahn jedenfalls dann nicht zahlen müssten, wenn sie sich im Rahmen einer förmlichen Anhörung mehrheitlich gegen die Bauarbeiten aussprechen sollten und zudem auch die Stadtverordneten ein Nein der Anliegermehrheit akzeptieren würden. Viele Golmer hatten in diesem Zusammenhang ihr Unverständnis geäußert, dass mit den Bauarbeiten begonnen wurde, ohne die Bürger vorher anzuhören. Die Stadtverwaltung verteidigte ihr Vorgehen allerdings stets mit dem Hinweis darauf, dass die Arbeiten unter der Brücke der Gefahrenabwehr dienten.HC
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