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Aus dem GERICHTSSAAL: Tödlicher Frontalzusammenstoß

Wurde der Angeklagte während der Fahrt ohnmächtig? / Urteil wird am 3. Dezember erwartet

Stand:

Gerhard G.* (65) ist ein kranker Mann. Eine Folge seiner zahlreichen Leiden: Er wird urplötzlich ohnmächtig. Lange dauern die Blackouts in der Regel nicht. „Ich bin dann so zehn bis 15 Sekunden weg“, schätzt der wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte ein.

Am Abend des 3. Juli 2006 war der Rentner mit seinem Mazda auf der B 2 unterwegs. Er kam von seinem Gartengrundstück in der Nähe Michendorfs, wollte in der Wohnung im Zentrum-Ost kurz nach dem Rechten sehen. Auf der Rücktour zum Bungalow geschah der Unfall, den eine 46-jährige Frau mit dem Leben bezahlte. Gerhard G. geriet in den Gegenverkehr. In einer leichten Rechtskurve prallte er frontal mit dem ihm entgegenkommenden VW von Sabine S.* zusammen. „Was passiert ist, tut mir furchtbar leid. Ich kann mir bis heute nicht erklären, wie es dazu gekommen ist“, betont der Mann zum Prozessauftakt. „Ich weiß nur noch, dass mich kurz vor dem Unfall ein Motorradfahrer ganz schön rasant überholt hat. Sonst war kaum Vekehr auf der Strecke.“

Der Krankenwagenfahrer Rainer R.* (55) kam mit einer Kollegin zufällig am Unglücksort vorbei. „Wir sahen einen Pkw im Graben, einen zweiten auf der Straße. Aus diesem krabbelte ein Mann auf allen Vieren heraus. Wir kümmerten uns zuerst um die Verletzte in dem völlig zertrümmerten Auto im Graben. Sie war eingeklemmt und nicht ansprechbar“, berichtet der Zeuge, der Rettungsdienst und Polizei alarmierte. „Hat sich der Angeklagte irgendwie geäußert?“, fragt Amtsrichter Wolfgang Peters. „Er hat gegenüber meiner Kollegin über Schmerzen in der Brust und im Oberschenkel geklagt“, so Rainer R. „Davon weiß ich nichts. Ich bin ja erst im Krankenhaus wieder zu mir gekommen“, versichert Gerhard G..

Dr. Klaus Simon (48), Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, untersuchte den Angeklagten vor der Verhandlung. Sein Gutachten soll klären, ob „krankheitsbedingte Umstände“ zu dem Unfall geführt haben könnten. Ein epiletischer Anfall während der Fahrt sei auszuschließen, führte der Experte aus. Die von Gerhard G. geschilderten kurzen Ohnmachtsanfälle seien am ehesten mit Herzrhythmusstörungen zu erklären. Ob der Angeklagte an jenem Tag darunter litt, deshalb am Steuer ohnmächtig wurde, könne er allerdings nicht sagen. Das schriftliche Dekra-Gutachten geht davon aus, Gerhard G. sei vor der Kollision bereits eine Zeitlang auf der Gegenspur gefahren. Der Vorsitzende möchte den Verfasser persönlich befragen, unterbricht deshalb die Verhandlung bis zum 3. Dezember. Dann wird auch das Urteil erwartet (*Namen geändert). Hoga

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