Aus dem GERICHTSSAAL: Total ausgerastet
Steinwurf gegen Polizeiwagen / Verwarnung und Sozialstunden für junge Trinkerin
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Svenja S. (20, Name geändert) braucht offenbar dringend die Hilfe eines Psychologen. Mit 15 Jahren wollte sie sich das Leben nehmen. Ihr linker Arm ist mit Narben übersät – Folgen der Schnitte, die sie sich immer wieder zufügt. Die Potsdamerin trinkt täglich Alkohol, weil sie dann „die Probleme nicht mehr so deutlich sieht“. Eine Ausbildung hat sie bislang nicht.
Svenja S. sitzt zum ersten Mal auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, versuchte Körperverletzung sowie Beleidigung. „Würden Sie nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, erhielten sie heute Geld- oder Freiheitsstrafe“, gibt die Staatsanwältin zu bedenken. Da bei der Angeklagten noch ein hoher Erziehungsbedarf besteht, plädiert sie für die Anwendung von Jugendstrafrecht. Amtsrichterin Rita Franke sieht das ebenso, verwarnt die zierliche Person und verpflichtet sie zur Ableistung von 60 Sozialstunden. Außerdem muss sie sich binnen vier Wochen bei der Polizeiwache Babelsberg melden, um den angerichteten Schaden zu regulieren. „Klappt das nicht, verhänge ich Beugearrest“, warnt die Vorsitzende.
Am 15. März dieses Jahres, gegen vier Uhr, wurde die Polizei wegen großen Lärms in die Gaußstraße gerufen. Als die Beamten dort auf Svenja S. trafen, sie aufforderten, sich auszuweisen, sei sie weggelaufen, habe dabei einen faustgroßen Stein in die Windschutzscheibe des Streifenwagens geschleudert, die großflächig zerbarst. Danach – so die Anklage – soll sich die Arbeitslose mit heftigen Tritten gegen die Festnahme gewehrt, die Ordnungshüter dabei beschimpft und ihr Handy in deren Richtung geworfen haben. „Stimmt“, gesteht Svenja S. freimütig. „Ich wollte etwas mit meinem Ex-Freund klären.“ Doch der Verflossene habe eine Aussprache zu so früher Stunde verweigert. „Es kam zum Streit. Dann rief er die Polizei“, erzählt die Angeklagte. Als sie den Streifenwagen erblickte, sei sie in Panik geraten und geflüchtet. „Plötzlich hatte ich den Stein in der Hand. Den hatte ich zu der geplanten Aussprache eingesteckt.“
„Sie sind in sehr kurzer Zeit massiv tätig geworden“, rügt die Richterin. „Sie müssen jetzt Geld verdienen, um den Schaden wiedergutmachen zu können.“ Svenja S. lächelt verlegen. „ Tut mir leid, was ich gemacht habe. Das war eine Kurzschlussreaktion“, versichert sie. „Ich will mein Leben endlich in den Griff kriegen und war auch schon zu einem Gespräch bei der Suchtberatung.“ „Gespräche bringen nichts, es sollte schon eine Therapie sein. Der müssen Sie sich allerdings freiwillig unterziehen“, stellt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft klar. Hoga
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