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Aus dem GERICHTSSAAL: Tragischer Tod im Kleintransporter

23-Jähriger nach Serien-Auffahrunfall auf der Autobahn bis zur Unkenntlichkeit verbrannt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAAL23-Jähriger nach Serien-Auffahrunfall auf der Autobahn bis zur Unkenntlichkeit verbrannt Roland S. (56) ist auch seit dem furchtbaren Verkehrsunfall noch als Berufskraftfahrer tätig. Zwar fühle er sich in den Tod des 23-jährigen Axel P. auf der Autobahn „verstrickt, trage jedoch keine Schuld am Tatgeschehen“, ließ er über seinen Verteidiger erklären. Laut Anklage fuhr Roland S. am Nachmittag des 21. Mai 2002 infolge Unachtsamkeit und eines zu geringen Sicherheitsabstandes mit seinem Sattelschlepper auf den Kleintransporter von Axel P. auf. Dessen Fahrzeug wurde dadurch auf einen vor ihm stehenden Lkw geschoben und auf eine Länge von drei Metern zusammengequetscht. Durch die Wucht des Aufpralls gerieten alle drei Fahrzeuge in Brand. Die Brummi-Fahrer konnten sich retten. Der 23-Jährige – schwer verletzt durch die Kollision – verbrannte bis zur Unkenntlichkeit in seinem Sprinter. Er sei an jenem Tag ausgeruht und guter Dinge am Hermsdorfer Kreuz mit seinem 33-Tonner gestartet, erzählte der wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte gestern vor dem Schöffengericht. In Potsdam habe er einen Teil seiner Ladung ausgeliefert, sei danach weiter Richtung Berlin gefahren. „Ich befand mich auf der rechten Spur der Autobahn, als mich ein Kleintransporter überholte und ziemlich kurz vor mir einscherte“, erinnerte sich der Familienvater. Da er plötzlich dessen Bremslichter sah, habe er den Tempomaten seines Lasters ausgeschaltet, damit sich die Geschwindigkeit von 85 Stundenkilometern verringere. „Dann hörte ich nur noch ein Krachen und Zischen. Auf einmal waren überall Flammen“, so der Angeklagte. Geschockt habe er sich aus dem Fahrerhaus befreit, sei anschließend quer über die Autobahn geirrt. Dass Axel P. – er hatte sich den Sprinter geliehen und fuhr gerade seinen Umzug – bei dem Unfall den Tod fand, habe er erst später erfahren. Sämtliche an der Serienkollision beteiligten Fahrzeuge seien technisch einwandfrei gewesen, bestätigte der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten. Ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, könne er nicht sagen, da durch den Feuerwehreinsatz so gut wie alle Spuren verwischt worden seien, betonte der Potsdamer Experte. Staatsanwalt Peter Petersen ging in seinem Plädoyer allerdings von „einem verspäteten Bremsmanöver des Angeklagten“ aus. Dies stelle eine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung des Berufskraftfahrers klar, die mit einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten geahndet werden solle. Da Roland S. bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet, könne diese Sanktion zur Bewährung ausgesetzt werden. Das fand auch das Gericht. Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, 1200 Euro Geldbuße. HoGa

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