Landeshauptstadt: Tram-Unfall: Zwei Klagen gegen Verkehrsbetrieb
Anwalt der Mutter des Opfers klagt auf Schadensersatz, entlassener Unfallfahrer gegen Kündigung
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Die gerichtliche Aufarbeitung des tödlichen Tram-Unfalls erreicht den Potsdamer Verkehrsbetrieb (ViP). Nach der Verurteilung einer seiner Straßenbahnfahrer drohen dem kommunalen Unternehmen nun zwei Klagen – eine fordert die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Mutter des verunglückten 17-Jährigen; eine richtet sich gegen die fristlose Entlassung des Unfallfahrers in der vergangenen Woche. Dies bestätigten gestern sowohl Opfer-Anwalt Jörn Lassan als auch Fahrer-Anwalt Karsten Beckmann.
Jörn Lassan will den ViP demnach am Potsdamer Landgericht auf rund 5500 Euro Schadensersatz und zusätzliches Schmerzensgeld verklagen. „Ich bereite die Klageschrift gerade vor“, sagte der Potsdamer Anwalt gestern den PNN. Auf eine Höhe des Schmerzensgeldes wolle er sich aber nicht festlegen: Dies sollte das Gericht ermessen, so Lassan weiter. In den Schadensersatzforderungen seien etwa die Kosten für die Beerdigung des Jungen enthalten. Von den ursprünglichen Forderungen der Mutter habe der ViP bisher nur ein Drittel gezahlt.
Auch Karsten Beckmann will gegen den ViP prozessieren: „Wir legen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.“ Ein Grund sei, dass die Kündigung ohne Begründung erfolgt sei, so der Anwalt. Karin Sadowski als Sprecherin des ViP betonte, die Entlassung hänge nicht mit dem Unfall zusammen. Nicht kommentieren wollte sie jedoch, ob die neun vom Tramfahrer zwischen 1998 und 2003 begangenen Diebstähle Grund für die Entlassung seien. Die Vorstrafen waren im September während des Prozesses gegen den Potsdamer Fahrer bekannt geworden. Die Strafen hatte er gegenüber seinem Arbeitgeber verheimlicht. Nach eigenen Angaben wird er wegen Kleptomanie behandelt.
Der Tram-Unfall ereignete sich im Juli 2007. Eine Tatra-Bahn hatte den 17-jährigen Potsdamer am Bornstedter Feld überrollt, er starb noch am Unfallort. Am Amtsgericht war der 47-jährige Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung bereits Rechtsmittel eingelegt.HK
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