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DAS „SCHORNSTEINFEGER-MONOPOL“ FÄLLT: Trennung in „hoheitliche“ und „freie“ Arbeiten

Brandschutz ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe, die ersten gesetzlichen Regelungen fanden sich bereits in den ersten „Policey-Ordnungen“. 1935 wurden vorhandene Regelungen in den Ländern durch die Nationalsozialisten vereinheitlicht und Kehrbezirke für das ganze Deutsche Reich vorgeschrieben.

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Brandschutz ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe, die ersten gesetzlichen Regelungen fanden sich bereits in den ersten „Policey-Ordnungen“. 1935 wurden vorhandene Regelungen in den Ländern durch die Nationalsozialisten vereinheitlicht und Kehrbezirke für das ganze Deutsche Reich vorgeschrieben. In den 1960er Jahren wurde das heutige „Gesetz über das Schornsteinfegerwesen“ verabschiedet, welches die Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers im Kehrbezirk regelt. Dieses „Schornsteinfeger-Monopol“ verstößt nach Auffassung der EU-Kommission gegen das Wettbewerbsrecht. Seit 2003 läuft gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwehren, ist ein neues Gesetz im parlamentarischen Verfahren, nachdem nach einer fünfjährigen Übergangspflicht ab 31.Dezember 2014 eine Trennung von „hoheitlichen“ und „freien“ Schornsteinfegerarbeiten erfolgt. Hoheitliche Aufgaben wie Führen der Kehrbücher, persönliche Feuerstättenschau sowie Kontrolle der Pflichten der Hauseigentümer übernimmt ein für sieben Jahre bestimmter Bezirksbevollmächtigter. PNN

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