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Aus dem GERICHTSSAAL: Tritte in den Bauch der Ehefrau

Angeklagter berief sich auf Notwehr / 600 Euro

Stand:

Mit der Ehe von Christian C.* (47) und seine Gattin Charlotte* stand es schon lange nicht mehr zum Besten. Das Paar nahm sogar professionelle Hilfe in Anspruch, folgte dem Rat der Therapeutin, sich vorübergehend räumlich zu trennen.

Christian C. zog zu einem Freund. Nach knapp vier Wochen war es der arbeitslose Versicherungskaufmann leid, auf der Gästecouch zu schlafen. Am 10. Juli 2005 stand er mit Sack und Pack wieder vor der Tür der gemeinsamen Wohnung. Da soll die Situation so richtig eskaliert sein. Der Staatsanwalt wirft Christian C. vor, seine Frau ergriffen, ihr dann sein Knie in den Unterleib gerammt zu haben, so dass sie Schmerzen und Hämatome erlitt. Jetzt saß der Potsdamer wegen Körperverletzung auf der Anklagebank des Potsdamer Amtsgerichts. Seine Gattin trat als Nebenklägerin auf.

„Es war Notwehr“, behauptete Christian C. „Sobald mich meine Frau erblickte, schrie sie, sie wolle nicht mehr unter einem Dach mit mir leben. Dann ist sie wie eine Furie auf mich losgegangen, hat geschlagen und gekratzt. Ich habe sie lediglich an den Armen gepackt, um sie auf Distanz zu halten.“ Charlotte C. (44), Noch-Ehefrau des Angeklagten, präsentierte eine gänzlich andere Version des Geschehens.

„Mein Mann spionierte damals ständig hinter mir her. Er vermutete, ich hätte einen Liebhaber“, so die Service-Angestellte. „Kam ich nur fünf Minuten später von der Arbeit nach Hause, empfing er mich mit Vorwürfen.“ Den Vorschlag der Eheberatung, sich eine Weile aus dem Weg zu gehen, fand sie gut, ihr Gatte weniger. Unter dem Vorwand, dringend benötigte Sachen zu holen, sei er laufend in der Wohnung aufgetaucht. „Christian ist krankhaft eifersüchtig. Ich bin inzwischen in psychologischer Behandlung“, erzählte die Zeugin unter Tränen. An jenem Julitag habe sie ihn zuerst angegriffen, gab sie dann zu. „Ich wollte, dass er aus meinem Leben verschwindet. Aber er packte mich brutal an den Armen, stieß mir sein Knie in den Bauch. Ich konnte eine Woche lang nicht im Service arbeiten, weil ich so schlimm aussah“, erzählte Charlotte C. Inzwischen lebe man zwar getrennt, doch der Angeklagte erkundige sich ständig bei einer Nachbarin, was sie den lieben langen Tag treibe.

„So weit hätten Sie es nicht kommen lassen dürfen“, rügte die Staatsanwältin den Angeklagten. Von Notwehr könne überhaupt keine Rede sein. Dies meinte auch das Gericht, stellte das Verfahren allerdings gegen eine Zahlung von 600 Euro Schmerzensgeld an Charlotte C. ein.hoh

*Namen von der Redaktion geändert.

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