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Aus dem GERICHTSSAAL: Trümmerbruch nach Radler-Crash Studentin muss 400 Euro zahlen

Unmittelbar nach dem Unfall waren die Schuldzuweisungen der älteren Dame an die Studentin groß. Und als sich nach dem Zusammenstoß in der Großbeerenstraße herausstellte, dass die Folgen gravierend sind, bekam Kathrin K.

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Unmittelbar nach dem Unfall waren die Schuldzuweisungen der älteren Dame an die Studentin groß. Und als sich nach dem Zusammenstoß in der Großbeerenstraße herausstellte, dass die Folgen gravierend sind, bekam Kathrin K.* (27) Post von der Staatsanwaltschaft. Die beschuldigte sie der fahrlässigen Körperverletzung.

Jetzt saß die Potsdamerin auf der Anklagebank des Amtsgerichts und kämpfte mit den Tränen. In wenigen Wochen wird sie Mutter. Am Abend des 3. Juli vorigen Jahres, als sie sich mit ihrem Fahrrad auf dem Heimweg in die Waldstadt befand, war sie noch rank und schlank. Dennoch sei sie nicht gerast, wie die Unfallgegnerin ihr vorgeworfen habe, beteuerte die künftige Juristin. „Ich habe eine Radfahrerin überholt. In diesem Moment sah ich, dass der Radweg auf der Straße endet und auf dem Fußweg weitergeht. Da war ich ein bisschen erschrocken. Ich fuhr diese Strecke zum ersten Mal. Ich bin aber nicht der Meinung, dass ich zu kurz eingeschert bin und sie dabei touchiert habe“, sagte sie. „Als ich hinter mir die Geräusche eines Sturzes hörte, habe ich sofort angehalten und der Frau, die auf der Fahrbahn lag, geholfen. Danach habe ich ihre Einkäufe, die überall verstreut waren, aufgesammelt.“

„Die junge Frau auf ihrem Rad war plötzlich neben mir. Sie berührte mich mit ihrem Fahrradlenker am Arm. Danach bin ich gestürzt. Die Unfallverursacherin hat geweint und gesagt, sie habe mich nicht gesehen“, berichtete Diplom-Kauffrau Doris D.* (62) im Zeugenstand. Im Krankenhaus seien ihr drei stark blutende Platzwunden am Kopf, Prellungen, Stauchungen und Schürfungen der linken Körperseite sowie ein Trümmerbruch der linken Schulter attestiert worden. Noch nach über einem Jahr könne sie die linke Hand nicht richtig hochheben, leide bei Wetterwechsel unter Schmerzen, sei weiterhin in physiotherapeutischer Behandlung. Deshalb habe sie Antrag auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gestellt.

„Der Überholvorgang fand auf der Straße statt. Die Angeklagte ist dann ziemlich knapp vor der älteren Frau auf den Gehweg gefahren. Ich habe aber nicht gesehen, dass sie sie berührt hat“, erinnerte sich die Autofahrerin, die den Unfall beobachtete, vor Gericht. „Das Unfallopfer stand unter Schock. Es wollte sich auch nicht helfen lassen.“ Dennoch habe Kathrin K. alles getan, die Verletzte zu beruhigen.

„Der Sturz steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überholen“, sagte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Dennoch müsse das Verfahren gegen die Studentin nicht unbedingt mit einem Urteil enden. Sie habe sich bislang nichts zuschulden kommen lassen, ihr Verhalten nach dem Unfall sei tadellos gewesen. Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten gegen eine Geldauflage von 400 Euro eingestellt. „Hätte Frau D. einen Fahrradhelm getragen, wären die Unfallfolgen vielleicht nicht so gravierend gewesen“, gab die Staatsanwältin abschließend zu bedenken. Hoga *Name geändert

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