Aus dem GERICHTSSAAL: Überhöhte Gebühren kassiert?
Rechtsanwalt bestreitet den Anklagevorwurf
Stand:
Der Potsdamer Rechtsanwalt Jörg-Klaus B. (43) wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, „am 29. November 2002 und zu anderen Zeiten“ Mandanten geprellt zu haben, indem er überhöhte Geldforderungen für seine Leistungen stellte. So soll er bei der Abrechnung den damals laut Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geltenden zehnprozentigen Abzug, den Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern hinzunehmen hatten, missachtet haben. Fünfmal – so die Anklage – habe es funktioniert, habe Jörg-Klaus B. unrechtmäßig Mandantengelder kassiert. Eine sechste Aktion sei im Versuch stecken geblieben.
Der damals in der Kanzlei B. tätige Rechtsanwalt Tobias Z. (30) soll laut Anklagebehörde in einem Fall eine Rechnung verschickt haben, in der der zehnprozentige Ostabzug nicht berücksichtigt war, später allerdings eine korrigierte Fassung nachgereicht haben.
Während Jörg-Klaus B. in der gestrigen Verhandlung anfangs zum Anklagevorwurf schwieg, ließ Tobias Z. über seinen Verteidiger verlauten, er habe lediglich so gehandelt, wie es in der Kanzlei B. gängige Praxis war. So sei es Aufgabe der Rechtsanwalts-Fachangestellten gewesen, die Rechnungen eigenverantwortlich zu erstellen. Dies habe er als große Erleichterung seiner Arbeit angesehen. Ihm sei keine Anweisung bekannt gewesen, die zehn Prozent Ostabschlag „außen vorzulassen“. Besagte Rechnung sei eine der ersten, wenn nicht gar die allererste gewesen, die er als zugelassener Rechtsanwalt stellte. Sein Mandant habe sich beim Unterschreiben der Forderung keine Gedanken darüber gemacht, dass etwas falsch sein könne. Er habe auf die Erfahrung der entsprechenden Mitarbeiterin vertraut, so der Verteidiger.
Die Vertreterin der Anklagebehörde regte an, das Verfahren gegen Tobias Z. gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro einzustellen. Dem folgte das Gericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode. Jörg-Klaus B. konnte nun doch nicht länger an sich halten, bezeichnete die gesamte Anklage als „Farce“, unterstellte der Staatsanwaltschaft Verfolgungswahn. „Das Recht auf Honorarabrechnungen schließt den subjektiven Vorsatz, überhöhte Rechnungen zu stellen, von vornherein aus“ warf er erregt ein. Er habe keine unrechtmäßigen Gebühren kassiert.
Ein Ingenieur aus Groß Glienicke, der sich an Jörg-Klaus B. wandte, um ihn in einem Rechtsstreit zu vertreten, berichtete im Zeugenstand: „Ich schloss eine Honorarvereinbarung mit Herrn B. Dabei fragte ich ihn, wieso er nicht die zehn Prozent Ostabschlag berücksichtigt habe. Da antwortete er, er würde genau so hart arbeiten wie ein Rechtsanwalt im Westen.“ Außerdem sei diese Regelung inzwischen nicht mehr in Kraft. Ein als Zeuge geladener Geschäftsführer einer Firma für Datentechnik sagte aus, es habe eine mündliche Absprache mit Klaus-Jörg B. gegeben, dass seine Kanzlei auf besagten Abzug verzichtet. „Wir wollten gute Arbeit für gutes Geld. Die haben wir auch bekommen“, so der Unternehmer. Allerdings habe er sich während seiner Zeit bei der Firma die Rechnungen nicht so genau angesehen.
Die Verhandlung wird am 7. Februar mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: