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Aus dem GERICHTSSAAL: Überweisungen in eigener Sache

Anklage: Buchhalter des Jugendherbergswerks veruntreute rund 10 000 Euro

Stand:

Rund 10 000 Euro soll Stefan G. (38) von Juni 2007 bis April 2008 veruntreut haben. Der einstige Leiter für Rechnungswesen des Deutschen Jugendherbergswerks Berlin-Brandenburg e. V. mit Sitz in Potsdam überwies die Gelder laut Anklage in den meisten Fällen vom Geschäftskonto des Arbeitgebers auf sein eigenes, um sie für sich zu verwenden.

Ganz so sei das nicht gewesen, stellte der fristlos Gekündigte gestern vor Gericht klar. Seiner Ansicht nach sei die Summe von 1973 Euro, die im Sommer 2007 auf seinem Privatkonto auftauchte, irrtümlich dort gelandet. Er könne sich das nur mit einem Computerfehler erklären. Und völllig schleierhaft sei ihm, wieso rund 1000 Euro, die er als Privatmann zu zahlen hatte, nicht – wie von ihm beabsichtigt – von seinem Konto, sondern vom Geschäftskonto weggingen. Beides habe er lange nicht gemerkt, da er seine Kontoauszüge monatelang nicht kontrollierte. In echte Erklärungsnot geriet der gelernte Betriebswirt bei der Frage der Richterin, wieso er auf Firmenkosten ein Segelboot in der Schweiz kaufte, auf der Überweisung als Verwendungszweck „Sponsoring“ angab. „Ich war damals total überfordert, privat sowie beruflich“, berichtete der Angeklagte. „Zuhause wollte ich nicht über meine Sorgen auf der Arbeit reden. Und meine Vorgesetzten hätten sich nicht für meine familiären Schwierigkeiten interessiert.“ Heute wisse er, dass er am Burnout-Syndrom erkrankt war, befinde sich noch immer in ärztlicher Behandlung. Damals habe er nur seinen Job gemacht, dessen Umfang und Aufgabengebiet immer weiter ausgeufert seien , so Stefan G. Als auch noch seine Kollegin dauerhaft ausfiel, sei ihm alles über den Kopf gewachsen. Beschwerden der Mitarbeiter hätten sich gehäuft. „Ich habe nur funktioniert und war zu feige, eigene Fehler zuzugeben. Bereichern wollte ich mich aber nicht“, betonte er. „Dass es so gekommen, ist, das ist die schlimmste Strafe für mich.“

„Burkhard H. (52), Vorstandsmitglied des Jugendherbergswerks und ehemaliger Vorgesetzter des Angeklagten, zeigte sich noch im Zeugenstand enttäuscht. „Stefan hat seit 1999 bei uns gearbeitet. Durch seine hervorragende Auffassungsgabe und sein pfiffiges Auftreten hat sich eine Vielzahl von Aufgabenbereichen auf seine Person konzentriert“, schätzte er ein. Es habe damals „durchaus Druckphasen gegeben“. „Mich wundert allerdings, dass ihm die Fehler immer in eigener Sache passiert sind.“ Wäre der Angeklagte zu ihm gekommen, hätte ihm der Verein ein zinsloses Arbeitnehmer-Darlehen gewährt, versicherte der Zeuge. „Stefan, du hättest dich nicht in die Nesseln setzen müssen“, wandte er sich an den Angeklagten. Der betonte, seine Familie sei stets mit dem Geld ausgekommen, das sie zur Verfügung hatte. Inzwischen hat er seinem einstigen Arbeitnehmer den Schaden auf Euro und Cent ersetzt. Dies hielt ihm das Gericht zugute und stellte das Verfahren gegen den bislang Unbescholtenen gegen Zahlung einer Geldbuße von 2300 Euro ein. So viel verdient Stefan G. bei seiner neuen Arbeitsstelle im Monat. Hoga

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