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ATLAS: Überzogen

Dass es beim Umschreiben der Sportbootverordnung nicht ganz objektiv zugegangen ist, scheint unbestritten. In aller Stille war Ende 2012 ein Paragraph geändert und damit das Vermieten von Sportbooten samt Kapitän verboten worden – unter anderem die vielen Partyflöße in und um Potsdam hätten nicht mehr ablegen dürfen.

Von Katharina Wiechers

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Dass es beim Umschreiben der Sportbootverordnung nicht ganz objektiv zugegangen ist, scheint unbestritten. In aller Stille war Ende 2012 ein Paragraph geändert und damit das Vermieten von Sportbooten samt Kapitän verboten worden – unter anderem die vielen Partyflöße in und um Potsdam hätten nicht mehr ablegen dürfen. Dahinter steckten Vetreter der Fahrgastschifffahrt wie die Weisse Flotte. Sie wollen nicht akzeptieren, dass Partyflöße als Sportboote durchgehen und weniger Sicherheitsauflagen erfüllen müssen. Klammheimlich sollte so die Konkurrenz ausgeschaltet werden. Doch der Aufschrei war groß und das Bundesverkehrsministerium setzte den Paragraphen vorerst außer Kraft. Das war richtig, auch weil Länder wie Brandenburg seit Jahren Millionen von Fördergeldern in Wassertourismusangebote wie Partyflöße stecken. Zu Recht demonstrieren die Charter-Anbieter deshalb heute für eine gerechte Regelung. Ein logischer Schritt wäre, die Sicherheitsanforderungen auch für Partyflöße verschärfen, anstatt sie gleich ganz zu verbieten.

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