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Landeshauptstadt: Uferstreit: Brief an Eichel

Bündnisgrüne Behm kritisiert Oberfinanzdirektion

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Bündnisgrüne Behm kritisiert Oberfinanzdirektion Babelsberg – In den Streit um den Verkauf der Ufergrundstücke am Griebnitzsee hat sich die Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Grüne, Cornelia Behm, eingeschaltet. In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vom 6. Dezember äußert Behm ihr „Befremden“ über die Entscheidung der Oberfinanzdirektion Cottbus (OFD), die ehemaligen Mauergrundstücke an private Grundstückseigner verkaufen zu wollen. Zugleich fordert die Bündnisgrüne Eichel auf, „die Verkaufsentscheidung nochmals zu überprüfen und das öffentliche Interesse der Stadt Potsdam gebührend zu würdigen“. Wie es in dem Brief heißt, hält Behm die „Nichtanerkennung der Stadt Potsdam als Verfahrensbeteiligte sowie die mangelnde Transparenz des Verfahrens“ für „hoch problematisch“. Die Oberfinanzdirektion Cottbus hatte den Antrag Potsdams, den Uferbereich für eine öffentliche Nutzung zu erwerben, zurückgewiesen. Zur Begründung hatte es geheißen, die Stadt habe das öffentliche Interesse nicht ausreichend nachweisen können. Außerdem sei Potsdam nicht bereit gewesen, den mit 115 Euro je Quadratmeter festgelegten Verkehrswert der Grundstücke zu bezahlen. Zwar wurde der Verkauf der Grundstücke an private Erwerber auf Antrag der Stadt durch das Landgericht Cottbus gestoppt, drei Verkäufe waren jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits notariell beglaubigt worden. Behm macht in ihrem Schreiben an Eichel deutlich, dass das Beharren der OFD auf einem Verkehrswert von 115 Euro je Quadratmeter nicht dem Mauergesetz entspreche. „Dieses sieht als Wertrichtlinie den “Verkehrswert zum Zeitpunkt des Bescheides“ vor“, schreibt Behm. Laut der Wertermittlungsrichtlinie des Bundes richte sich der Verkehrswert wiederum „ausschließlich nach der sachlichen oder rechtlich möglichen Nutzung“. Da die Fläche seit der Wende als öffentliche Grünfläche bestehe und darüber hinaus das Bundesvermögensamt am 5. November 1996 einen Nutzungsvertrag mit der Stadtverwaltung zur Schaffung eines Uferparks abgeschlossen habe, sei das öffentliche Interesse somit bereit von einer Behörde des Bundesfinanzministeriums bestätigt worden, betont Behm. Im Falle von öffentlichem Grün betrage der allgemeine Marktwert nur wenige Euro. Behm verweist gegenüber Eichel auch darauf, dass die Stadt – entgegen der Meinung der OFD – nicht verpflichtet gewesen sei, ein konkretes Erwerbsangebot unterbreiten zu müssen. „Die im Rahmen des Gesetzes notwendige und ausreichende Bekundung eines öffentlichen Interesses ist jedoch erfolgt“, so Behm. Darüber hinaus würde die Entscheidung des OFD auch nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der Landesverfassung Brandenburgs überein stimmen. „Diese sehen eine Offenhaltung von Seeufern für die Allgemeinheit vor.“ Michael Erbach

Michael Erbach

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