Potsdam: Uferweg doch möglich
Ein durchgängiger Uferweg vom Hauptbahnhof bis zur Halbinsel Hermannswerder kann nun doch gebaut werden.
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Potsdam - Wie die Stadtverwaltung und das Landesumweltministerium am Donnerstag in einer gemeinsamen Stellungnahme mitteilten, liege die Entscheidung über den Bau des Weges jetzt bei der Wasserschutzbehörde der Landeshauptstadt. „Das ist das, was wir immer wollten“, kommentierte Stadtsprecher Stefan Schulz. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sagte, er freue sich sehr über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Umweltministerin Anita Tack (Linke) sprach von einem akzeptablen Ergebnis für die Potsdamer.
Noch im Sommer hatte das Landesumweltamt den Uferwegsplänen der Stadt mit dem Verweis auf eine drohende Verkeimung des Trinkwassers, etwa durch Hundekot, zunächst eine Absage erteilt. Der Grund: Der Weg müsste über das als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesene Gelände des Wasserwerkes in der Leipziger Straße geführt werden. Am Donnerstag hieß es nun vom Ministerium, die Bewertung der Verhältnisse auf dem Areal des Wasserwerks lasse auf einen „hinreichend wirksamen Schutz vor Einträgen pathogener Keime in die Brunnen schließen“. Als Beleg wird vom Ministerium eine „hydrochemisch- genetische Auswertung von Rohwasseranalysen“ angeführt. Auch vor dem Hintergrund der bisherigen Nutzung des Geländes werde die Schutzfunktion der Bodenschichten im Umfeld der Brunnen als hinreichend wirksam eingeschätzt, erklärte das Ministerium.
Die Ablehnung der Pläne für den Uferweg durch das Ministerium hatte in der Stadtpolitik für viel Kritik gesorgt. Gleichwohl hatten die Stadtverordneten und die Verwaltung das Vorhaben zunächst bis 2015 auf Eis gelegt und für das Projekt eingeplante Fördermittel für zwei andere innenstadtnahe Haveluferwege beantragt. Unter anderem hatte das Ministerium auch moniert, mit dem Uferweg über das Gelände des Wasserwerks erhöhe sich auch das Sicherheitsrisiko, dass Trinkwasser absichtlich verschmutzt werde. Dazu hieß es jetzt, geprüft worden sei eine Wegvariante mit beidseitiger Einzäunung – sowie einer Niederschlagswasserableitung an der Seite des Weges. Das Wasseramt der Stadt untersuche nun das verbleibende Restrisiko, das sich aus dem möglichen Bau des Weges ergebe, erklärte Schulz. Vom Ministerium hieß es, es obliege nun der städtischen Behörde, die Aufhebung von geltenden Verboten in dem Wasserschutzareal zu prüfen. Auf solche Ausnahmetatbestände habe die Stadt schon mehrfach aufmerksam gemacht, sagte Schulz. HK
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