Landeshauptstadt: Uferweg: Für Jakobs Betreten verboten?
Griebnitzsee-Anrainer wollen Oberbürgermeister Räumung und Betreten gerichtlich untersagen lassen
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Griebnitzsee-Anrainer wollen Oberbürgermeister Räumung und Betreten gerichtlich untersagen lassen Babelsberg - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee muss jetzt das Gericht entscheiden: Mehrere Grundstückseigentümer haben beim Potsdamer Verwaltungsgericht Anträge auf „Einstweilige Anordnungen“ gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) gestellt. Das bestätigte gestern Sprecher Jes Möller auf PNN-Anfrage. Anliegen der Antragsteller: Der Oberbürgermeister soll künftig nicht mehr per so genanntem Sofortvollzug die Bagger schicken können, wenn die Anwohner wie geschehen den Uferweg mit Zäunen oder anderem versperren. Die Kammer werde im November entscheiden, ob die Einstweiligen Anordnungen erlassen werden, sagte Möller. Oberbürgermeister Jann Jakobs bestätigte, dass Eigentümer ihm zudem per gerichtlicher Anordnung untersagen lassen wollen, Grundstücke am Griebnitzsee zu betreten – bei einer Strafandrohung von 250 000 Euro oder ersatzweise sechs Monaten Haft. Diesen Antrag habe er privat zugestellt bekommen. Das sei „ein komisches Gefühl“, aber „ich nehme es nicht persönlich“. Auch Strafverfahren gegen ihn könne er nicht ausschließen. Generell seien die Anträge jedoch als juristische Reaktion auf die Eskalation vom 30. September zu sehen: Anrainer des Sees hatten den Gehwegdecke des Uferwegs mit Presslufthämmern aufgerissen und Zäune errichtet. Jakobs hatte am selben Abend per Sofortvollzug Bagger geschickt, welche die Barrikaden beräumten. Die Kosten hierfür sollte den Anrainern in Rechnung gestellt werden. Wenn das Verwaltungsgericht tatsächlich im November über den Erlass der Einstweiligen Anordnungen entscheidet, könnte das eine Vorentscheidung im Streit um den Uferweg bedeuten. Gibt das Gericht den Anträgen statt, wäre die Position der Anrainer und der Initiative Historische Uferregion Griebnitzsee gestärkt. Sie sehen den Stadtverordnetenbeschluss, Teile des Ufers zwischen Weg und Wasser zu kaufen, um einen öffentlichen Uferweg zu gewähren, als falsch an. Die Initiative bot der Stadt an, per so genannter Grunddienstbarkeit das öffentliche Wegerecht im Grundbuch zu verankern. Diese Variante sahen Stadt und Stadtverordnete aber als nicht zuverlässig genug an. Nun wird hinter den Kulissen verhandelt: Dabei geht es um die Mauergrundstücke, welche die Oberfinanzdirektion (OFD) im Auftrag des Bundes den einstigen Besitzern zum Kauf angeboten hat – bis die Stadt öffentliches Interesse bekundete. Zu welchem Preis die Stadt diese jedoch erwerben könnte, ist höchst umstritten: Ist der Weg, wie die Stadt behauptet, öffentlich gewidmet, kostet der Quadratmeter zwischen 6,50 und 8 Euro, anderenfalls 115 Euro. Wie aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums verlautete, das sich als vorgesetzte Behörde eingeschaltet hatte, gebe es dazu weiter Gespräche. Nach PNN-Informationen liegt von Seiten der Eigentümer seit einer Woche zudem ein neues Vergleichsangebot vor. Jakobs hatte am Mittwochabend angekündigt, die Verhandlungen mit den Alteigentümern selbst führen zu wollen. Gestern sagte er, man suche einen Lösungsweg auf Basis des Stadtverordnetenbeschlusses. Ob es diesen gebe, könne er aber nicht sagen.
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