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Landeshauptstadt: Uferweg: Gericht bestätigt Bau-Sperre

Babelsberg - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern zwei Eilanträge von Grundstückseigentümern gegen die Veränderungssperre am Uferweg Griebnitzsee abgewiesen. Damit bleibt diese bestehen.

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Babelsberg - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern zwei Eilanträge von Grundstückseigentümern gegen die Veränderungssperre am Uferweg Griebnitzsee abgewiesen. Damit bleibt diese bestehen. Das teilte gestern die Stadtverwaltung mit. Hintergrund für die von den Stadtverordneten beschlossene Veränderungssperre, die bauliche Aktivitäten verbietet, war der Streit um den Uferweg. Anwohner hatten derzeit mit Baggern den Uferweg zerstört. Laut Stadtverwaltung stellt die Veränderungssperre sicher, dass das laufende Verfahren für einen Bebauungsplan für das Uferareal nicht „unterlaufen“ werden kann. Die Sperre solle der Stadt Zeit verschaffen, eine „sorgfältige und gerechte“ Abwägung aller Interessen vorzunehmen. Das Argument, die Anwohner müssten bauliche Veränderungen vornehmen, weil sie sonst für eventuelle Verletzungen von Spaziergängern haften müssten, habe das Gericht zurückgewiesen. Laut Naturschutzgesetz dürften private Wege in freier Landschaft nur auf eigene Gefahr betreten werden.PNN

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