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Landeshauptstadt: Uferweg kann verlegt werden ,

doch die Stadt hat dafür Bedingungen formuliert: Griebnitzsee-Anlieger müssen an einem Strang ziehen

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doch die Stadt hat dafür Bedingungen formuliert: Griebnitzsee-Anlieger müssen an einem Strang ziehen Der Weg für einen Kompromiss im Streit um die Grundstücke am Ufer des Griebnitzsees ist frei: Nach dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am Dienstagabend bewertete gestern Abend auch der Hauptausschuss in nicht öffentlicher Sitzung eine Bauvoranfrage von Anwohnern des Griebnitzsees grundsätzlich „positiv“ – allerdings wurden laut einem Beschlussvorschlag von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) klare Bedingungen für die weitere Vorgehensweise formuliert. Wichtigste Botschaft: Alle Anlieger müssen sich der öffentlichen Widmung des Uferbereichs unterwerfen. Inhalt der Bauvoranfrage: Eine Anliegergemeinschaft aus dem Bereich Virchowstraße 7 bis 49 will den seit 1990 öffentlichen früheren DDR-Grenzerweg am Griebnitzsee näher an das Ufer heranführen. Im Gegenzug zum Verzicht auf ein bis zum Ufer durchgehendes Grundstück sollen die Grundstücksnutzer die zum Ufer hin größer werdenden privaten Gartenflächen „in Anlehnung an die ursprüngliche Geländeausformung“ neu gestalten können. Eigentlich hätte die Stadtverwaltung allein über ein solches Prüfbegehren entscheiden können. Wegen der politischen Brisanz wurden jedoch die beiden Ausschüsse einbezogen. Hintergrund sind harte juristische Auseinandersetzungen, bei denen es um das Vorkaufsrecht für die so genannten Mauer-Grundstücke und deren Nutzung geht. Die Stadt wollte ursprünglich juristisch durchsetzen, den gesamten Uferstreifen kaufen zu können um einen Uferpark zu gestalten, scheiterte jedoch bislang. Mittlerweile sind bereits mehrere Grundstücke an private Erwerber verkauft worden, zudem hat der Bund erklärt, weitere Grundstücke, für die es nach dem Mauergesetz berechtigte Erwerber gibt, ebenfalls zu verkaufen. Somit kann der Uferpark nur Wirklichkeit werden, wenn die Grundstücksbesitzer die öffentliche Durchwegung sichern. Die Verlegung des Uferwegs, die die Anlieger selbst bezahlen wollen, gilt derzeit als größte Chance auf einen Kompromiss. Allerdings wird, so verlautete am Abend aus Ausschusskreisen, die Zustimmung der Stadt an die Bedingung geknüpft, dass alle von der Wegeverlegung betroffenen Eigentümer oder Erwerber „einheitlich“ entweder unwiderruflich der künftigen öffentlichen Widmung des ja auf ihrem Grundstück befindlichen Uferwegs zustimmen oder eine solche öffentliche Nutzung im Grundbuch bewilligen. Außerdem müssen sie für die Fläche zwischen Weg und Wasser öffentliche Betretungsrechte zusichern – wobei die Möglichkeit bestehen soll, bestimmte private Grünflächen im B-Plan festzulegen, beispielsweise für Bootshäuser. Zudem wird gefordert, dass die Wegeverlagerung in einer übergreifenden Baumaßnahme durchgeführt wird oder aber bei Teilmaßnahmen der jeweilige Anschluss an den bestehenden Weg gewährleistet wird. ERB

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