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Landeshauptstadt: Uferweg: Kompromiss auf 250 Seiten

Plan für Griebnitzsee: Radfahren und 18 Bootshäuser erlaubt / Entschädigung für Privatflächen fällig?

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Babelsberg - 250 Seiten zur Zukunft des Uferwegs am Griebnitzsee bekommen die Potsdamer Stadtverordneten heute auf den Tisch: Das Schriftstück der Stadtplaner mit rekordverdächtigem Umfang ist Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Griebnitzsee“. Der Plan legt fest, wo der rund 2,7 Kilometer lange öffentliche Uferweg verlaufen soll und welche Teile des Ufers privat genutzt werden können. Zu dem Vorschlag der Stadtplaner, der im vergangenen Sommer öffentlich ausgelegt wurde, waren 1300 Stellungnahmen von Potsdamer Bürgern und Institutionen eingegangen – so viele gab es noch nie, sagte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann gestern bei der Vorstellung der so genannten „Abwägung“.

Aus den 1300 Stellungnahmen haben die Stadtplaner in einer „Sisyphusarbeit“ (Goetzmann) 63 Änderungen für den Bebauungsplan erarbeitet. Über diese müssen nun die Stadtverordneten entscheiden. Dann wird der Plan voraussichtlich ab Juli erneut öffentlich ausgelegt und die Bürger können zu den Änderungen wieder Eingaben machen. Wenn diese ausgewertet sind, steht der entscheidende Beschluss der Stadtverordneten an: Stimmen sie dem Bebauungsplan zu, wird er rechtskräftig und die Stadt hätte nach Jahren der Auseinandersetzung ihr Ziel – einen rechtssicheren öffentlichen Uferpark samt Weg auf dem ehemaligen Mauergrenzstreifen – erreicht. Nach dem Zeitplan der Verwaltung soll das Ende 2007 oder Anfang 2008 geschehen. Doch selbst dann erwartet die Stadt noch Widerspruch: Er gehe davon aus, dass es eine Normenkontrollklage geben werde, sagte Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) gestern. Diese hätte zur Folge, dass vor Gericht über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans entschieden wird. Ein solches Verfahren dauere rund ein Jahr, so Exner.

Auch für die jetzt vorlegte Version des Bebauungsplan-Entwurfs erwartet die Stadt keine „volle Zustimmung“. Man mache aber ein „sehr ausgewogenes Kompromissangebot“, so Goetzmann. Die wichtigste Festlegung des Plans: Die Uferzone oberhalb des Uferwegs soll vorrangig von den Anwohnern privat genutzt werden – das Areal unterhalb des Weges bis zum Wasser gehört der Öffentlichkeit. Der Weg soll weiter von Radfahrern genutzt werden können, wobei Fußgänger Vorrang haben. Eine Schließung des Weges in der Nacht will die Stadt nicht. Den Anwohnern erlaubt sie den Bau von 18 Bootshäusern und elf Steganlagen. Sie dürfen nur dort entstehen, wo sie bereits früher standen. Die Bootshäuser dürfen maximal fünf Meter hoch sein, die Stege maximal neun Meter lang. Zum Aussehen der Bootshäuser gibt es keine Vorgaben – sie müssten aber leicht zurückzubauen sein, so Goetzmann, da die Wasserstraßenverwaltung wegen des Teltowkanalausbaus jedes Jahr den Abbau fordern könne.

Doch selbst wenn diese Festlegungen Ende des Jahres beschlossene Sache sind, stehen der Stadt noch Hürden bevor. Sie muss mit dem Bund über den Kauf von rund 40 000 Quadratmetern Uferfläche verhandeln – dabei liegen die Preisvorstellungen weit auseinander: Die Stadt will fünf Euro pro Quadratmeter zahlen, der Bund verlangt bisher 115 Euro. Zugleich könnten für 10 000 Quadratmeter des insgesamt 100 000 Quadratmeter (zehn Hektar) großen Bebauungsplan-Gebiets Entschädigungen fällig werden. Diese Privatflächen, die sich auf etwa 20 der 80 Grundstücke verteilen, beansprucht die Stadt nämlich für die Öffentlichkeit. Für den Flächenkauf hat die Stadt t 340 000 Euro eingeplant. Dazu kommen 100 000 Euro für die Planung des Uferparks.

Auch die anhängigen juristischen Streitfälle zum Uferweg kosten – allerdings im „erträglichen Rahmen“, so Exner. Momentan seien „ein gutes Dutzend“ Klagen gegen die Veränderungssperre und zwei gegen die Betretungsrechte aktuell. Die Veränderungssperre gilt seit Anfang 2005 und verbietet den Anwohnern, auf den umstrittenen Flächen etwas zu verändern. Mehr als 14 hatten dagegen verstoßen, der Großteil akzeptierte die Ordnungsstrafe der Stadt nicht. Die Veränderungssperre wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht bereits für zulässig erklärt.

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