Landeshauptstadt: Uferweg: Stadt will Verkaufs-Verbot
Landgericht Cottbus muss über Eilantrag gegen Finanzdirektion entscheiden / Antragsteller gelassen
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Landgericht Cottbus muss über Eilantrag gegen Finanzdirektion entscheiden / Antragsteller gelassen Babelsberg - Die Landeshauptstadt geht für den Uferweg am Griebnitzsee vor Gericht. Per Eilantrag an das Cottbusser Landgericht will sie der Oberfinanzdirektion (OFD) untersagen lassen, die Verkäufe der ehemaligen Mauergrundstücke am Seeufer an die privaten Antragsteller notariell beurkunden zu lassen. Der Grund: Werden die Verkäufe rechtskräftig und die Antragsteller als neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, kann die Stadt wohl nur noch versuchen, den öffentlichen Uferweg mit Klagen auf Enteignungen durchsetzen – oder mit den Antragstellern in Verhandlungen über treten. Gespräche mit den Antragstellern und der „Initiative Historische Uferregion Griebnitzsee“ hat Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) jedoch bereits am Mittwoch im Hauptausschuss abgelehnt. „Wir werden alles unternehmen, dass der Uferweg am Griebnitzsee für die Potsdamer und Besucher unserer Stadt öffentlich zugänglich bleibt“, sagte der Finanzbeigeordnete Burkhard Exner gestern. Eine Entscheidung des Cottbusser Landgerichts über den Eilantrag war bis gestern Abend nicht gefallen. Die OFD und das Bundesfinanzministerium (BMF) als übergeordnete Behörde hatten am Montag entschieden, die Grundstücke nach dem Mauergrundstücksgesetz nicht für einen Quadratmeterpreis von 6,50 Euro an die Stadt, sondern für 115 Euro an die privaten Interessenten zu verkaufen (PNN berichteten). Als Gründe nannten sie insbesondere die „unvereinbare Auffassung zum Kaufpreis“ und die mangelnde Konkretisierbarkeit des Wegeverlaufs. Zudem hat die OFD offensichtlich kein überwiegendes öffentliches Interesse erkannt. Die Stadt wies diese Gründe zurück und warf der OFD ein „hohes Maß an Parteilichkeit“ vor. Noch am Mittwochnachmittag habe die Stadt, so eine Erklärung des Presseamtes, die OFD gebeten, bis zum Abschluss der gerichtlichen Verfahren auf Kaufverträge mit den Privatinteressenten zu verzichten. Die Antwortfrist von gestern, 13 Uhr, ließ die OFD jedoch verstreichen. „Wir äußern uns zum Verfahren nicht“, sagte dazu gestern der Sprecher der Finanzdirektion. Wenn die Stadt jedoch meine, rechtliche Mittel bemühen zu müssen, „kann sie das tun“. Während eine Mehrheit der Stadtverordneten sich im jüngsten Hauptausschuss für ein rechtliches Vorgehen gegen die OFD-Entscheidung aussprach, wandte sich die CDU-Fraktion entschieden dagegen. Die Stadt sei nicht am Verfahren beteiligt und habe keine Chance, so Fraktionschef Götz Th. Friederich. „Mit sehr großer Gelassenheit“ sahen gestern auch Juristen der privaten Antragsteller dem Vorgehen der Stadt und einer Entscheidung des Cottbusser Landgerichts entgegen. Auch aus einem Grund: Die Stadt habe kein ernsthaftes Kaufangebot abgeben können, weil es keinen Stadtverordnetenbeschluss gebe, der den Oberbürgermeister berechtige, einen Kaufvertrag zu schließen. Nach PNN-Informationen wollen die Antragsteller keineswegs mit dem Vollzug der Grundstückskäufe warten. Allerdings seien sie noch immer zu Verhandlungen bereit. Dabei soll das öffentliche Wegerecht quasi gegen Baurecht für Bootshäuser in historischer Form und Umfang eingetauscht werden. Dies sei nur „legitim“.
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