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Landeshauptstadt: Unberechtigte Strafanzeige

Wenn eine erwachsene Tochter den Vater unberechtigt anzeigt, kann das ihren Unterhaltsanspruch kürzen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 11 UF 218/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft (01805/181805mitteilt.

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Wenn eine erwachsene Tochter den Vater unberechtigt anzeigt, kann das ihren Unterhaltsanspruch kürzen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 11 UF 218/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft (01805/181805mitteilt.

Die erwachsene Tochter hatte in der Vergangenheit jeden Kontakt mit dem Vater abgelehnt. Als Studentin hatte sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater. Zudem hat sie eine völlig harmlose und zudem zufällige Begegnung mit ihrem Vater bewusst wahrheitswidrig unrichtig dargestellt, ihn verleumdet und eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet. Der Vater wollte daraufhin den Unterhalt kürzen. Zu Recht, so die Richter. Allein die Verweigerung der Kontaktaufnahme seitens der Tochter rechtfertige jedoch noch nicht die Kürzung des Unterhalts durch den Vater. Die unberechtigte Strafanzeige sei hingegen eine „schwere Verfehlung“, was zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruches führen müsse. Das Gericht kürzte den Unterhalt um 2/3. pnn

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