Aus dem GERICHTSSAAL: Unbotmäßige Chinesin
Alkoholverkauf trotz Hausverbots im Lerchensteig
Stand:
Zwei Tage verhandelte das Amtsgericht unter Vorsitz von Monika Holk gegen Lin L.* (48) aus Berlin wegen Hausfriedensbruchs. Und ebenso lange bestritt die Chinesin den Anklagevorwurf wort- und gestenreich. Die Richterin indes glaubte den zahlreich gehörten Zeugen, verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. „Was ist Bewährung? Ich verstehe das nicht“, übersetzte der Dolmetscher die Reaktion der offensichtlich Geschockten. Als ihr erklärt wurde, dass sie nicht ins Gefängnis müsse, wenn sie sich künftig an das Hausverbot im Lerchensteig halte, dort vor allem keinen Alkohol mehr verkaufe, schien Lin L. erleichtert.
„Ich habe nichts dagegen, wenn sich Frau L. bei ihrem Partner aufhält“, so Harald K. (50), Leiter des Potsdamer Ausländerwohnheims. „Es geht allerdings nicht, dass sie ständig Bier und Zigaretten an unsere Bewohner veräußert.“ Bereits im August 2006 habe er ihr wegen des fortgesetzten Handelns ein Hausverbot erteilt. Das habe Lin L. allerdings nicht von ihren Geschäften abgehalten. Danach sei Lin L. allein in den Monaten Mai und Juni 2007 sechsmal von einem Wachschutzmitarbeiter beim Bierverkauf an andere Ausländer ertappt worden.
„Meine Lebensgefährtin hat nichts verkauft. Das war ich“, beteuerte Lang W.* (56). „Als mir gesagt wurde, das sei nicht erwünscht, habe ich damit aufgehört. Ich habe dann ja auch eine Arbeit gefunden.“ Valentina J. (57), Sozialarbeiterin im AWO-Heim am Lerchensteig, erinnerte sich im Zeugenstand: „Ich gebe dort zweimal wöchentlich Deutschunterricht. Dabei beobachtete ich ein ständiges Kommen und Gehen vor dem Fenster der betreffenden Wohneinheit. Das war mit Zeitungspapier beklebt. Wenn jemand klopfte, wurde es geöffnet.“ Der Lebensgefährte von Lin L. sei den ganzenTag mit einem Einkaufswagen zwischen dem Heim und diversen Supermärkten hin und her gependelt, um Nachschub zu besorgen, der dann wohl teurer als im Laden veräußert wurde. Wenn sie die Angeklagte auf ihr Tun angesprochen habe, sei sie bei ihr stets auf Abwehr gestoßen. „Ich habe nichts verkauft“, grollte die Chinesin. Doch Wachmann Jürgen C. (52) bestätigte: „Ich habe ja selbst die Polizei gerufen, weil Frau L. sich nicht an die Auflagen hielt. Da behauptete sie, das ihr im August 2006 ausgesprochene unbefristete Hausverbot gelte nur für zehn Tage. Dabei wurde es sogar in ihre Muttersprache übersetzt.“
„Das Gericht kann verstehen, dass Sie bei Ihren Partner leben wollen“, befand Richterin Holk. „Vielleicht klappt es auch ohne offizielle Zuweisung der Ausländerbehörde. Reden Sie noch einmal mit dem Heimleiter. Der signalisierte ja, das Hausverbot aufzuheben, falls Sie sich an die Regeln halten.“ (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: