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Landeshauptstadt: Unerwünschte Demonstranten

Gericht: Vorwurf des Hausfriedensbruchs erwiesen

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Gericht: Vorwurf des Hausfriedensbruchs erwiesen AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein „Es war juristisch gesehen ein leichter Fall, vergleichbar mit einem Ladendiebstahl“, resümierte der Staatsanwalt am Ende seines Plädoyers. Dennoch verhandelte das Amtsgericht zwei Tage lang gegen fünf erklärte Preußengegner, die des Hausfriedensbruchs angeklagt waren. Falk R. (35), Daniel K. (30), Sven B. (26), Marie-Luise H. (29) und Jeanne S. (26) sollen am Abend des 19. Januar 2002 den Preußenball in den Bahnhofspassagen durch eine nicht angemeldete Demonstration gestört und gegen die Weisungen der mit der Ausübung des Hausrechts betrauten Wachschutzfirma verstoßen haben. Auch Beamten des Bundesgrenzschutzes soll es nicht gelungen sein, die Gruppe von rund zwölf Leuten – unter ihnen die fünf angeklagten Studenten, die mit zwei Transparenten auf ihr Anliegen aufmerksam machten – , des Areals zu verweisen. Erst der zur Unterstützung gerufenen Polizei sei es geglückt, die Personalien der vermeintlichen Störenfriede aufzunehmen und sie zum Gehen zu bewegen (PNN berichteten). Betonten Bundesgrenzschutz-Beamte am ersten Verhandlungstag, die Mitglieder der nichtangemeldeten Demonstration hätten weder kostümierte Besucher der von den Vereinen „300 Jahre Preußen“ sowie „Agaphi“ ins Leben gerufenen Veranstaltung noch Passanten behindert, gar das große Plakat mit der Aufschrift „Preußen heißt Auschwitz-Denken“ ohne Aufhebens an die Staatsdiener überrreicht, erklärte gestern ein als Zeuge gehörter ehemaliger Wachschutzmitarbeiter, die Beamten hätten es den Demonstranten mit einigem Druck abnehmen müssen. Ansonsten hatten weder er noch sein Kollege, die an besagtem Abend auf die Menschenansammlung vor dem bereits geschlossenen „Kaufland“ aufmerksam wurden, eine konkrete Erinnerung an die Geschehnisse. „Es kann sein, dass ich ein 24-stündiges Hausbetretungsverbot ausgesprochen habe, als die Gruppe nicht gehen wollte“, räumte Kai T. (26) ein. Genau wisse er es aber nicht. Security-Mann Thomas K. (38) beobachtete den Trubel in der Leitzentrale über die Monitore der Überwachungskamera . Er war sich gestern sicher, Kai T. habe ihn per Funk über das Verbot informiert. „Das war die Grundlage dafür, dass wir den BGS um Hilfe bitten konnten, als sich die Herrschaften nicht bewegten“, so der Zeuge. Da der Vorsitzende des Preußenvereins, Markus Wilhelmy, die Demonstranten zu dem Event eingeladen habe, könne man den Angeklagten keine Straftat anlasten, warf die Verteidigung ein und forderte Freispruch. Zudem sei das Bahnhofscenter kein befriedetes Besitztum und – bis auf wenige Nachtstunden – für alle zugänglich. Daher könne von einem Hausfriedensbruch sowieso keine Rede sein. Das Gericht unter Vorsitz von Judith Janik sah den Anklagevorwurf allerdings als erwiesen an, verurteilte die Preußengegner – bis auf den strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretenen Sven B. – zu Geldstrafen zwischen 300 und 195 Euro. Sie folgte damit im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Gabriele Hohenstein

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