zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Unfall auf Zebrastreifen

81-Jähriger fuhr Studentin „Am Neuen Palais“ an

Stand:

„Die Sonne hat mich geblendet. Ich habe die Frau einfach nicht gesehen“, beteuerte Alfons A.* (81) gestern vor Gericht. „Aufmerksam geworden bin ich erst durch einen Knall.“ Die Staatsanwältin sprach von pflichtwidrigem Handeln des Rentners, beantragte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie ein Fahrverbot von drei Monaten. Amtsrichterin Reinhild Ahle befand allerdings, 60 Tagessätze sowie ein vierwöchiges Fahrverbot seien für den wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagten ausreichend. Schließlich sei er bislang straffrei durchs Leben gegangen.

Am Nachmittag des 9. Mai erfasste Alfons A. mit seinem Kleintransporter auf dem Zebrastreifen in der Straße „Am Neuen Palais“ eine Studentin. Die 26-Jährige erlitt durch den Zusammenprall u. a. einen doppelten Schädelbasisbruch, einen Beckenbruch sowie diverse Platz- und Schürfwunden. Drei Wochen lag sie im Bergmann-Klinikum, wo die Ärzte anfangs um ihr Leben kämpften. Fünf Wochen Rehabilitation schlossen sich an. „Ich mache mir große Vorwürfe, dass die Frau so schwer verletzt wurde. Ich habe sie auch im Krankenhaus besucht“, betonte Alfons A. Richtig erklären könne er sich den Unfallhergang immer noch nicht.

Leonie L.* (26), das Unfallopfer, trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Sie möchte Gymnasiallehrerin werden, befand sich zum Zeitpunkt des Unglücks in Prüfungen zum Staatsexamen. „Ich musste mein Studium um ein Semester verlängern“, erzählte Leonie L., die keine Erinnerung mehr an den Unfall besitzt. „Ich weiß nicht einmal mehr, wann ich morgens aus dem Haus gegangen bin. Irgendwann bin ich im Krankenhaus aufgewacht.“ Jetzt leide sie häufig unter Kopfschmerzen. Bei größerer Belastung tue ihr die Hüfte weh. Die Beine seien voller Narben. Und als Folge einer Muskellähmung des Auges sähe sie Doppelbilder. „Das kann wieder weggehen, es ist aber möglich, dass es so bleibt“, berichtete die Studentin.

Die Anwältin von Leonie L. gab zu bedenken, der Angeklagte sei möglicherweise nicht mehr in der Lage, per Auto am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb solle er in sich gehen und seinen Führerschein freiwillig abgeben. Dies sei eine völlig überzogene Denkweise, konterte der Verteidiger.

Bekanntlich seien es meist jüngere Leute, die Unfälle verursachen. Sein Mandant fahre seit über 60 Jahren unfallfrei. „Ob der Angeklagte noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, wird von Amts wegen geprüft werden“, so Richterin Ahle. „Allerdings sollte er sich wirklich mal überlegen, ob er noch fit genug dafür ist.“ (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })