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Aus dem GERICHTSSAAL: Ungekühlte Bratwürste

Imbissstandbetreiber mit Geldbuße belangt

Stand:

Über ungekühlte, aber noch nicht verdorbene Bratwürste hatte am gestrigen Freitag eine Richterin am Potsdamer Amtsgericht zu befinden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Betreiber eines mobilen Bratwurststandes aus Neu Fahrland Anklage erhoben, da er seine Ware nicht korrekt gelagert haben soll. Er habe im Zeitraum von Dezember 2009 bis Mai 2011 auf verschiedenen Märkten in Potsdam und Umgebung original Thüringer Bratwürste verkauft, die er zuvor nicht kühlte, lautete der Vorwurf. Damit habe der Mann gegen die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) verstoßen. Die Unregelmäßigkeiten waren Mitarbeitern des Lebensmittelaufsichtsamtes der Stadtverwaltung aufgefallen.

Und in der Tat räumte der angeklagte Imbissbetreiber vor Gericht ein, dass er seine Würste über mehrere Stunden nicht gekühlt und danach weiter verarbeitet habe. Als Ein-Mann-Unternehmer ohne Mitarbeiter sei es ihm nicht möglich gewesen, die gelieferten Bratwürste persönlich entgegenzunehmen. Er habe die beliefernde Firma „Thüringer Wurstspezialitäten GmbH“ angewiesen, die Bratwürste in seinem Bürogebäude abzustellen. Dort seien die Packungen über mehrere Stunden ungekühlt gelagert und teilweise auch der Sonne ausgesetzt gewesen. Doch nach dem LMHV darf die Kühlkette von Lebensmitteln von der Herstellung bis zum Verkauf an den Kunden nicht unterbrochen werden. Außerdem muss die Temperatur der Ware regelmäßig kontrolliert werden, heißt es im Gesetz. Trotzdem dies nicht gewährleistet war, habe der Betreiber des Wurststandes die Ware gegrillt und verkauft, erklärte der Staatsanwalt am Freitag. Zudem habe er auch nach dem Besuch der Lebensmittelaufsicht noch Wurstpackungen an Bekannte weitergegeben.

Da der Händler nicht vorbestraft ist und noch nie vor Gericht gestanden hat, wurde das Verfahren gegen ihn gegen Auflagen eingestellt – er muss innerhalb von sechs Monaten 1200 Euro zahlen. Die Richterin wies den Angeklagten aber darauf hin, dass die Verfahrenseinstellung einmalig sei. Bei einem wiederholten Verstoß gegen das LMHV müsse er mit größeren Konsequenzen rechnen. Der Betreiber des Wurststandes erklärte, dass die gelieferten Bratwürste ab sofort gegen Unterschrift entgegengenommen und in eine Tiefkühltruhe gebracht würden. Bevor er die Würste grille, kämen sie inzwischen in einen Kühlraum, damit sie nicht antauen. Vera Krellmann

Vera Krellmann

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