Aus dem GERICHTSSAAL: Ungetreuer Betreuer
Konto des Schwagers um 29 745 Euro geplündert
Stand:
Einst hatte Benno B.* vollstes Vertrauen zu seinem Schwager Dietmar D.* (34). Der gesundheitlich beeinträchtigte Mann schlug D. deshalb als Betreuer vor, der künftig seine finanziellen Belange regeln sollte. Das Vormundschaftsgericht stimmte dem zu. Laut Gesetz war Dietmar D. im Jahr 2003 „mit der Verwaltung sämtlicher Einkünfte des Benno B. sowie der Besorgung der laufenden Geschäfte“ betraut. Hierzu gehörten die Abwicklung von Bankangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen und der Krankenkasse.
Benno B. schien ein vermögender Mann zu sein. Der Staatsanwalt wirft Dietmar D. nun vor, vom Wohlstand seines Schwagers partizipiert zu haben, um eigene Verbindlichkeiten zu begleichen. So soll der arbeitslose Einzelhandelskaufmann zwischen Februar und November 2003 insgesamt 29 745 Euro abgezweigt haben. 54 Mal, so die Anklage, überwies der ungetreue Betreuer vom Konto des Benno B. entweder erhebliche Summen auf sein eigenes Konto oder verwendete dessen Geld, um Schulden zu bezahlen. „Keine Überweisung ist mit Zustimmung des Geschädigten erfolgt“, so der Vertreter der Ermittlungsbehörde gestern vor dem Amtsgericht.
„Es stimmt alles“, gestand der zweifache Familienvater gesenkten Kopfes. Er habe die Abhebungen, wie aufgelistet, vorgenommen, allerdings auch Geld des Schwagers für dessen eigene Belange verwendet. „Ich hätte die Transaktionen vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen müssen“, räumte der wegen Untreue Angeklagte ein. Heute sei er schlauer. Zur damaligen Zeit sei ihm dieser Umstand nicht bekannt gewesen.
Schon im Mai dieses Jahres hatte Dietmar D. während eines Zivilprozesses vor dem Landgericht zugegeben, mit fremdem Geld gewirtschaftet zu haben. Er wurde verurteilt, die Summe auf Heller und Pfennig zurückzuzahlen. „Ich werde den Schaden – soweit es in meinen Kräften steht – wieder gutmachen“, beteuerte der Angeklagte, der mit der Schwester des Geprellten verheiratet ist, auch während der Strafverhandlung. Wie es um den Frieden in der Familie bestellt ist, spielte vor Gericht keine Rolle.
Der Staatsanwalt hielt dem Mann seine Reue sowie das umfassende Geständnis zugute, was den Prozess erheblich verkürzte. Strafverschärfend müsse allerdings gewertet werden, dass Dietmar D. seine Vertrauensstellung missbrauchte. Dies solle mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne, geahndet werden. Das Gericht folgte dem Antrag, setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest. Zudem muss der Angeklagte eine Geldauflage von 1000 Euro an die Staatskasse zahlen. (*Namen geändert)Hoga
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