AUS DEN VBB-TARIFBESTIMMUNGEN: Unleserlich, einlaminiert oder zerschnitten
Ungültig sind laut den VBB-Tarifbestimmungen unter anderem Fahrscheine, die nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden. Ungültig sind auch Fahrscheine, bei denen die Wertmarke fehlt oder nicht vollständig aufgeklebt ist.
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Ungültig sind laut den VBB-Tarifbestimmungen unter anderem Fahrscheine, die nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden. Ungültig sind auch Fahrscheine, bei denen die Wertmarke fehlt oder nicht vollständig aufgeklebt ist. Dasselbe gilt für Fahrscheine, die zerrissen, zerschnitten, stark beschmutzt, unleserlich oder einlaminiert sind, „sodass sie nicht mehr überprüft werden können“. Änderungen am Fahrschein sind tabu, der VBB schließt unter anderem radierte Entwertungsmerkmale aus. Ungültig sind auch Karten, bei denen das erforderliche Passfoto fehlt. Anschlussfahrscheine gelten nur in Verbindung mit dem Hauptfahrausweis. Fahrausweise, die nur mit einer Bescheinigung oder einem Personenausweis gelten, sind ungültig, wenn diese nicht vorgezeigt werden. Ungültige Fahrkarten können eingezogen werden. Für den Fahrgast wird das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro fällig. jaha
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