Aus dem GERICHTSSAAL: Unliebsamen Untermieter nachts verjagt
Räuberische Erpressung: Bewährung für Ersttäter
Stand:
Ursprünglich waren auch noch Raub und Körperverletzung angeklagt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme blieb die räuberische Erpressung übrig – immerhin ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird. Doch Falko F.* (28) kam mit einem blauen Auge davon. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Arbeitslosen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Außerdem muss er 30 Sozialstunden leisten. Die Vorsitzende hielt dem Potsdamer zugute, dass er in der Nacht des 16. Juni 2012 offenbar nicht so brutal zu Werke ging, wie in der Anklageschrift aufgelistet. Zudem stand er das erste Mal vor Gericht.
Am Tatabend traf sich Falko F. mit Kumpels an seinem Stammplatz in Drewitz, um Alkohol zu trinken. Irgendwann kam David D.* dazu, Mieter einer in der Nähe gelegenen Ein-Raum-Wohnung. Er soll sich bei Falko F. darüber beklagt haben, dass er seinen Untermieter Ronny R.*, der ihm allerdings keinen Euro für seinen Schlafplatz auf dem Sofa zahle, nicht wieder loswerden würde. Der mittlerweile sturzbetrunkene Angeklagte soll sich spontan bereit erklärt haben, das Problem zu lösen. Laut Anklage soll Falko F. den schlaftrunkenen Ronny R. in der Wohnung zu Boden geschubst, geschlagen, sich mit Bierflaschen in den Händen vor ihm aufgebaut und gedroht haben, ihm „eins in die Fresse zu hauen“, falls er nicht schleunigst verschwinde. Dann soll der Angeklagte dem Opfer die Geldbörse entwendet, 45 Euro entnommen und erklärt haben, die seien für die Miete.
Falko F. bestritt, auf den am Boden Liegenden eingeprügelt zu haben, gab allerdings Schubsen und diverse Drohungen zu, nach denen das Opfer aus der Wohnung flüchtete. „Sein Portemonnaie habe ich aber nicht genommen, das hat er freiwillig auf den Tisch gelegt“, beteuerte der Angeklagte. Im Zeugenstand bestätigte Ronny R. (35) diese Version, vermutete, die Polizei habe bei seiner Anzeige wohl etwas falsch aufgeschrieben. „Ronny hatte Angst, eins auf die Schnauze zu kriegen. Er hatte sich gerade die Zähne machen lassen. Da hat er Falko das Geld gegeben“, erzählte Wohnungsmieter David D. (26) vor Gericht. Der Angeklagte habe „mit den in solchen Fällen üblichen Drohungen“ von seinem Opfer Geld erpresst, auf das er keinen Anspruch hatte. Das müsse Konsequenzen haben, führte die Richterin aus. (*Namen geändert.) Hoga
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