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Aus dem GERICHTSSAAL: Unrechtmäßige Ecke?

„Seerose“-Eigentümer widerspricht 2000 Euro Buße

Stand:

Auch ein erneuter Termin brachte gestern keine Klarheit. Hat sich Guido Greifenberg unrechtmäßig ein Stück Grünfläche der Stadt Potsdam zugeeignet? Oder nutzte der Gastronom lediglich das bereits abgesteckte, jedoch noch nicht vermessene Terrain? Ein Bußgeldbescheid über 2000 Euro legt Greifenberg zur Last, 2008 im Bereich der „Seerose“ an der Neustädter Havelbucht eine öffentliche Grünfläche teilweise eingezäunt, mit Sand bedeckt, mit Bambus bepflanzt und ein Beachvolleyballfeld errichtet zu haben. Dagegen legte er Einspruch ein. Guido Greifenberg betonte – wie bei der ersten Bußgeldverhandlung im September 2009 –, falls er tatsächlich mehr genutzt habe, als sein Kaufvertrag vorsieht, sei dies nicht vorsätzlich geschehen. Er habe den rot-weißen Bauzaun, mit dem das Gebiet umfriedet war, nicht zu seinen Gunsten versetzt, sondern lediglich mit Bastmatten verkleidet. „Mein Mandant hat als Gastronom anderes zu tun, als sich mit den örtlichen Gegebenheiten zu befassen“, warf Greifenbergs neuer Anwalt Jörg-Klaus Baumgart ein. „Es gibt einen Bauleiter. Dem hat er vertraut. Im Übrigen ist im Oktober unverzüglich ein Rückbau erfolgt.“ Ein zur Verhandlung geladener Vertreter der Stadt hörte den Namen des Bauleiters zum ersten Mal.

„Am 30. Mai 2008 wurde festgestellt, dass der Bauzaun verrückt wurde“, berichtete Jochen G. (43), Mitarbeiter der Stadtverwaltung während des gestrigen Prozesstermins. „Herr Greifenberg hat ein Grundstück mit rundem Grenzverlauf gekauft. Tatsächlich bildete der aufgestellte Bauzaun aber eine rechtwinklige Ecke.“ Am 18. Juni gab es dann einen Ortstermin des Bereichs Grünflächen mit Herrn Greifenberg, um den vermeintlichen Verstoß gegen die Grünflächensatzung zu dokumentieren. „Da war das Volleyballfeld, von dem ich vorher nichts wusste, schon da.“ Guido Greifenberg habe vorgeschlagen, „einfach noch etwas dazuzukaufen. Dann sei die Sache wieder in Ordnung“, so der Zeuge.

„Meinem Mandanten wird vorgeworfen, sich 67 Quadratmeter kommunale Fläche zu Unrecht angeeignet zu haben“, monierte der Anwalt. „In Wirklichkeit ist die Fläche aber viel geringer.“ Der als Zeuge geladene Vertreter der Stadtverwaltung räumte ein, tatsächlich handle es sich um 47 Quadratmeter. Die ursprünglich errechnete Zahl stamme vor dem Zeitpunkt der endgültigen Grenzvermessung.

Die Verhandlung wird am 15. Februar fortgesetzt. Hoga

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