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Aus dem GERICHTSSAAL: Unredlicher Geldbote

13 850 Euro aus verplombten Kassetten gefingert

Stand:

Es ging beim ersten Mal gut, es klappte auch weiterhin. Gunnar G.* (31) verschwendete keinen Gedanken daran, dass seine Transaktionen auffliegen könnten. Doch nach dem zehnten Diebstahl – da hatte der Geldtransporteur inzwischen 13 850 Euro aus versiegelten Kassetten herausgefischt – wurde er ertappt. Gestern wurde er von Amtsrichterin Monika Holk wegen besonders schweren Diebstahls mit Waffen – der Mann trug bei seinen Touren stets eine Dienstpistole – zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Gunnar G. war seit Juni vorigen Jahres bei der Firma BRINKS Deutschland GmbH als Geldtransporteur tätig. Seine Aufgabe war es, Automaten in Potsdam und Teltow mit Euronoten aufzufüllen bzw. die Automaten zu entleeren. Am 31. August 2007 erlag er der Versuchung, besserte sein Gehalt mit einem Tausender auf. Dann konnte er nicht mehr zurück. Am 15. Dezember wurde der Langfinger fristlos entlassen. Seitdem stottert er den ergaunerten Betrag in 50-Euro-Raten bei seinem ehemaligen Arbeitgeber ab.

„Der Vorwurf trifft zu. Mir ist da eine Sicherung durchgebrannt. Ich hätte die Waffe aber nie gegen Menschen gerichtet“, beteuerte der Angeklagte. „Von dem Geld habe ich Schulden bezahlt, den Rest für Kinkerlitzchen ausgegeben. Es tut mir unendlich leid, einen Job vermasselt zu haben, der mir wirklich Spaß gemacht hat.“ Vor der Tat sei er bereits vier Jahre als Geldbote tätig gewesen, habe sich während dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen. Zu seinem großen Glück, so Gunnar G. , habe er erneut eine Festanstellung gefunden, diesmal als Paketfahrer. „Ich werde mich nie wieder an fremdem Eigentum vergreifen“, versicherte der bislang Unbescholtene.

„Sie haben das Vertrauen Ihres Arbeitgebers missbraucht. Da Sie sich stets alleine auf Tour befanden, war die Gefahr der Entdeckung gering“, rügte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Dennoch hielt sie dem Angeklagten sein „umfassendes, von Reue getragenes Geständnis“ zugute. Die von ihr beantragte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten könne deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Richterin legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. „Es war ein Ausrutscher“, meinte sie. „Gelegenheit macht bekanntlich Diebe.“ Erschwerend sei allerdings, dass der Angeklagte nicht nur ein paar Hunderter aus den verplombten Geldkassetten gefingert habe, sondern richtig in die Vollen gegangen sei. „Ich glaube Ihnen auch, dass Sie die Waffe im Falle des Entdecktwerdens nicht eingesetzt hätten. Es reicht aber aus, sie bei sich zu führen, um den Straftatbestand des Diebstahls mit Waffen zu erfüllen.“ (*Name geändert.) Hoga

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