zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Urheberrechte:Wer hat’s erfunden? Eine Potsdamer Firma will besseren Ideenschutz

Eine Werbung für Kräuterbonbons spiegelt wieder, worum sich viele Erfinder und Künstler sorgen: Den Schutz ihrer Ideen und Produkte. Und nicht immer verfügen sie über solch schlagkräftige Argumente wie der Schweizer Bonbon-Hersteller.

Stand:

Eine Werbung für Kräuterbonbons spiegelt wieder, worum sich viele Erfinder und Künstler sorgen: Den Schutz ihrer Ideen und Produkte. Und nicht immer verfügen sie über solch schlagkräftige Argumente wie der Schweizer Bonbon-Hersteller. Peter Schilling, Vorstandsvorsitzender der Potsdamer PriorMart AG, kennt dieses Problem. „Bei unserer fünfjährigen Arbeit als Onlineshop sind wir des Öfteren über Plagiate gestolpert“, erinnert er sich. „Aber dagegen kann man ja nichts machen“, fügt er an.

Doch ist dieser Satz eher als werbewirksamer Köder zu verstehen, nimmt Schillings Onlineunternehmen PriorMart doch für sich in Anspruch, eine Verbesserung des Ideenschutzes zu schaffen und Plagiaten vorzubeugen. Die Idee des Portals beruht auf der Schaffung von Nachweisen, die den exakten Zeitpunkt einer Erfindung belegen: „Genau dort liegt nämlich der Schwachpunkt des Urheberrechts“, behauptet Schilling. Zwar schütze in Deutschland das Urheberrecht ein Werk sofort und kostenlos, doch fehle es in einem Urheberrechtsstreit oft an verwertbaren Beweisen. „Zeugenaussagen von Freunden oder Kollegen sind da nicht sehr beweiskräftig“, meint Schilling.

Hier nun greift das Angebot von PriorMart. Der Kunde speichert seine Idee als Computerdatei beliebigen Formats und Größe und lädt diese nach einem Login bei priormart.com auf den Unternehmens-Server hoch. Nach diesem Vorgang verfüge der Kunde über die Möglichkeit eines unabhängigen Urheber-Nachweises, der auch bei einer Insolvenz der Firma erhalten bliebe, verspricht Schilling. Die Dateien würden innerhalb kürzester Zeit bei einem Notar hinterlegt und zusätzlich auf einem Datenträger gespeichert und notariell versiegelt. Dieser Vorgang ließe sich laut Firmenwerbung beliebig oft wiederholen, der Kunde könne so den Schöpfungszeitpunkt jeder Einzelheit und jedes Zwischenstandes bis zum fertigen Werk belegen.

„Im Moment hinterlegen wir die Dateien wöchentlich, bei höherer Nutzerzahl ist eine tägliche Hinterlegung geplant“, versichert Schilling. Damit sei PriorMart um vieles einfacher und schneller als wenn der Künstler selbstständig eine notarielle Hinterlegung beantragen würde – und zudem noch billiger, denn das Angebot koste bei unbegrenzter Datenmenge und unbeschränkter Anzahl von Hinterlegungen 4,99 Euro im Monat. Einzig die notarielle Prioritätserklärung, die auf Wunsch vom Nutzer als gerichtlich anerkannter schriftlicher Nachweis der Urheberschaft angefordert werden kann, müsse extra bezahlt werden. Patente oder Markenschutz biete PriorMart jedoch nicht an, auch wenn man eng mit Patentanwälten zusammenarbeite, betont Schilling.MF

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })