Landeshauptstadt: Urlaub: Teure Hilfe?
Entspannt in den Urlaub fahren? Gut, wenn man jemanden hat, der die Blumen gießt, die Katze füttert und nach dem Rechten sieht.
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Entspannt in den Urlaub fahren? Gut, wenn man jemanden hat, der die Blumen gießt, die Katze füttert und nach dem Rechten sieht. Doch wenn der hilfsbereite Nachbar aus Versehen etwas kaputt macht, ist schnell der Streit da, wer den Schaden übernehmen muss. „Nachbarn und Urlauber sollten sich deshalb schon im Vorfeld Gedanken machen, wie sie einen möglichen Schaden regeln wollen“, sagt Kerstin Kühn, Haftpflichtexpertin des Infocenters der R+V Versicherung. Ob das teure Parkett durch Gießwasser aufquillt oder die wertvolle Vase umfällt – sowohl für den Urlauber als auch für den freiwilligen Helfer ist ein solcher Schaden ärgerlich. Für den Geschädigten kann die Nachbarschaftshilfe zusätzlich auch teuer werden: Ein helfender Nachbar haftet nämlich in der Regel nicht für einen Schaden, den er beim Housesitting versehentlich anrichtet – das heißt, der Urlauber bekommt das aufgequollene Parkett nicht ersetzt. Die Begründung: Ein Nachbar übernimmt mit Blumen gießen und Katze füttern uneigennützige Tätigkeiten, die normalerweise der Urlauber selbst erledigt. Das heißt: Ihm hätten diese Missgeschicke ebenfalls passieren können. „Zudem hat er ein besonderes Interesse daran, dass auch während seiner Abwesenheit alles reibungslos funktioniert“, sagt R+V-Expertin Kühn. Das R+V-Infocenter rät deshalb, bereits vor dem Urlaub an mögliche Schäden zu denken. Um Streit zu vermeiden, kann der Wohnungseigentümer den Nachbarn beispielsweise von jeglicher Haftung freistellen – ein formloser Zettel reicht dafür aus. Der Helfer kann zudem mit seiner Haftpflichtversicherung klären, ob diese für Schäden aus Freundschaftsdiensten aufkommt. Manche Versicherungen bieten dafür auch Zusatzdeckungen an. Professionelle Housesitter oder Tierpfleger sind meist über die Firmenhaftpflichtversicherung gegen Schäden versichert.
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