Kommentar über das Urteil gegen den SVB: Urteil gegen Nulldrei: Korrekturbedarf
Wie kann es sein, dass der SVB bestraft wird, weil sich ein Anhänger gegen Nazi-Parolen wehrt? Wenn Verbände und Vereine sich in notwendig gemeinsamer Sache entzweien, jubelt es in den Nazi-Blöcken, meint PNN-Autor Peter Könnicke in seinem Kommentar.
Stand:
Wenn Fußball-Schiedsrichter einen Fehler machen, gibt es inzwischen den Videobeweis zur Korrektur. Irgendeine Kontrollinstanz sollte es auch für Fußballfunktionäre geben – etwa an Sportgerichten. Seit Wochen schwelt ein Streit zwischen dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) und dem SV Babelsberg 03, nachdem dieser wegen Ausschreitungen während des Derbys gegen Energie Cottbus zu 7000 Euro Strafe verurteilt wurde. Eine Strafe wegen Pyrotechnik, Platzsturm, Spielunterbrechung – all das kann der SVB akzeptieren.
Nicht aber, dass seine Fans „Nazischweine raus“ rufen, wenn sich im Nachbarblock Nazis austoben. Doch begründet der NOFV sein Urteil eben auch mit „Nazischweine raus“-Rufen als Tatbestand der Beleidigung. Ein solches Urteil muss den SVB, bekannt für seine antirassistische und weltoffene Haltung, voll ins Herz treffen, sodass er sich wehrt. Nun, Wochen später und nach großer öffentlicher Empörung, meint der NOFV: So sei das Urteil gar nicht gemeint!
Was ist es dann? Ein handwerklicher Fehler? Ein Missverständnis? Ein Interpretationsangebot? Was auch immer: Das Thema ist zu sensibel und seit der Wahl vom Sonntag zu brisant, sodass es keinen Platz für Missverständnisse geben darf. Die NOFV- Spitze, verantwortlich für mehr als eine halbe Million Fußballer, darf hier keinen Platz für Missdeutungen lassen. Fakt ist: Wenn Verbände und Vereine sich in notwendig gemeinsamer Sache entzweien, jubelt es in den Nazi-Blöcken.
Bericht: Der NOFV hält an seinem Urteil gegen den SV Babelsberg fest - aus seltsamen Gründen
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