Landeshauptstadt: Urteil gegen Pflegeeltern rechtskräftig Misshandlungsprozess: Berufung zurückgezogen
Neu Fahrland - Der Prozess gegen Pflegeeltern aus Neu Fahrland, die ihnen anvertraute Kinder misshandelt haben sollen, wird nun doch nicht neu aufgerollt. Wie ein Sprecher des Potsdamer Landgerichts den PNN am Dienstag auf Anfrage bestätigte, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch das im Mai am Amtsgericht verurteilte Paar ihre Berufungen gegen das damals verhängte Urteil zurückgezogen.
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Neu Fahrland - Der Prozess gegen Pflegeeltern aus Neu Fahrland, die ihnen anvertraute Kinder misshandelt haben sollen, wird nun doch nicht neu aufgerollt. Wie ein Sprecher des Potsdamer Landgerichts den PNN am Dienstag auf Anfrage bestätigte, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch das im Mai am Amtsgericht verurteilte Paar ihre Berufungen gegen das damals verhängte Urteil zurückgezogen. Damit sind die verhängten Bewährungsstrafen rechtskräftig.
Der Prozess hatte im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Am Amtsgericht war eine damals 65-jährige Potsdamerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, zudem muss die Hundesalon-Besitzerin jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld an zwei Pflegekinder zahlen, die im Gericht als Nebenkläger auftraten. Die Richterin hatte es als erwiesen angesehen, dass die Frau zwischen 1999 und 2004 insgesamt drei Pflegekinder misshandelt und erniedrigt hat. Ihr dreizehn Jahre jüngerer Ehemann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung des einstigen Pflegesohns zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Verurteilten hatten die Vorwürfe während der Verhandlung bestritten, danach hatten ihre Anwälte Berufung eingelegt. Damit hätte der Prozess noch einmal am Landgericht wiederholt werden müssen.
Dazu kommt es nun nicht. Der Anwalt der verurteilten Frau, Thomas Bosdorf, sagte den PNN auf Anfrage, seine Mandantin habe sich nun doch gegen die Berufung entschieden, um einem erneuten Medienrummel und vorverurteilender Berichterstattung wie beim ersten Prozess zu entgehen. „Sie glaubt, das würde sie nervlich nicht durchhalten.“ Damit sei aber kein Schuldeingeständnis verbunden, betonte Bosdorf: „Meine Mandantin hält daran fest, dass ihr keine Vorwürfe zu machen sind.“ Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Sarah Kress, sagte auf Anfrage, ihre Behörde habe die Berufung unter anderem aus Rücksicht auf die Pflegekinder zurückgezogen, die in einem neuen Prozess noch einmal gehört werden müssten. Zudem sei das Urteil vertretbar. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen für die Angeklagten gefordert. Der Anwalt des verurteilten Mannes, Bernd Dietze, sagte lediglich, nach der Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft habe sich auch sein Mandant zu diesem Schritt entschieden. HK
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