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Landeshauptstadt: Urteil nach Mord an Geldboten

Potsdam/ Berlin - Wegen des Mordes an einem Potsdamer Geldboten sind gestern drei Angeklagte zwischen 53 und 56 Jahren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen der Täter erließ das Berliner Landgericht eine so genannte Sicherungsverwahrung, die grundsätzlich unbefristet ist, weil dieser bereits 1994 zehn Jahre Haft wegen versuchten Raubmordes erhalten hatte.

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Potsdam/ Berlin - Wegen des Mordes an einem Potsdamer Geldboten sind gestern drei Angeklagte zwischen 53 und 56 Jahren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen der Täter erließ das Berliner Landgericht eine so genannte Sicherungsverwahrung, die grundsätzlich unbefristet ist, weil dieser bereits 1994 zehn Jahre Haft wegen versuchten Raubmordes erhalten hatte.

Der Mord an dem Potsdamer hatte sich am 29. Oktober vergangenen Jahres ereignet: Die drei Männer hatten einem von dem Potsdamer gefahrenen Geldtransporter im Berliner Stadtteil Reinickendorf aufgelauert. Zwei der Angeklagten hatten den Boten zunächst mit einem Vorschlaghammer bedroht, als dieser mit einem Geldkoffer auf ein Postamt zulief. Deswegen hatte der 53-Jährige laut Gericht „in bedrängter Lage“ geschossen. Daraufhin griff der dritte Täter „verabredungsgemäß“ in einen „präparierten Pappkarton“ und holte eine Kalaschnikow hervor, aus der er zwei Salven in Richtung seines Opfers schoss. Der von fünf Kugeln getroffene Familienvater verstarb noch am Tatort. Das Gericht sprach gestern in einer Mitteilung von einem „kaltblütig und minutiös geplanten Verbrechen dreier älterer Männer, die in den Genuss fremden Geldes kommen wollten.“ Von den erbeuteten 242 000 Euro sind bislang erst 16 000 Euro gefunden. Bis Januar diesen Jahres brauchte die Polizei, um alle Täter zu fassen. H. Kramer

H. Kramer

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