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Potsdam muss Überstunden entschädige: Urteil zu Mehrarbeit bei Feuerwehr bestätigt

Berlin/Potsdam - Die Stadt Potsdam muss mit einem Millionenbetrag die geleisteten Überstunden von Feuerwehrleuten finanziell entschädigen. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes am Freitag den PNN sagte, entschieden die Richter wie in einem ersten Urteil auch in den sieben Fällen in der Landeshauptstadt für die Angehörigen der Berufsfeuerwehr.

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Berlin/Potsdam - Die Stadt Potsdam muss mit einem Millionenbetrag die geleisteten Überstunden von Feuerwehrleuten finanziell entschädigen. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes am Freitag den PNN sagte, entschieden die Richter wie in einem ersten Urteil auch in den sieben Fällen in der Landeshauptstadt für die Angehörigen der Berufsfeuerwehr. Mitte Juni hatte das Gericht über ähnlich gelagerte Klagen in Cottbus und Oranienburg entschieden und Berufungen der Städte abgewiesen.

Demnach muss Potsdam nun verbeamteten Feuerwehrleuten Entschädigung für einen Teil der Überstunden gewähren. Diese werde über eine Pauschale berechnet, sagte die Gerichtssprecherin. Grundlage dafür sind 45 Arbeitswochen pro Jahr. Längere Fehlzeiten würden davon abgezogen. Die Höhe der Entschädigung richte sich dann nach dem jeweiligen Satz der Besoldungsgruppe.

Stadtsprecher Stefan Schulz zufolge liegt Potsdam das Urteil noch nicht vor. Daher könnten noch keine Detailaussagen getroffen werden zur Höhe der Entschädigungen und ob die Rücklagen der Stadt ausreichen. In den vergangenen Jahren seien „wissend um den Streit“ Rückstellungen im siebenstelligen Bereich gebildet worden, hieß es zuvor.

Die Feuerwehrbeamten hatten erfolgreich geltend gemacht, dass sie im Schichtdienst im Jahresdurchschnitt 56 Wochenstunden leisten müssen. Die verhandelten Fälle betreffen den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzten Feuerwehrbeamten wurden auf der Grundlage der in Brandenburg geltenden Arbeitszeitverordnungen zu einem sogenannten Dienst mit Arbeitszeiten, einschließlich Bereitschaftsdienst, herangezogen, die im Jahresdurchschnitt regelmäßig 56 Wochenstunden betrugen. Dies verstoße gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die maximal 48 Wochenstunden zulasse, urteilten die Richter. sen

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