Landeshauptstadt: Urteil zum Winterdienst ohne Auswirkung
Die juristische Abteilung der Verwaltung hat geprüft – und keine großen Versäumnisse festgestellt. Nach dem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zum Winterdienst in Städten sieht die Stadtverwaltung keine größeren Probleme mit ihrer Reinigungssatzung.
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Die juristische Abteilung der Verwaltung hat geprüft – und keine großen Versäumnisse festgestellt. Nach dem Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zum Winterdienst in Städten sieht die Stadtverwaltung keine größeren Probleme mit ihrer Reinigungssatzung. Darin ist geregelt, welche Pflichten Anlieger beim Schneeschieben haben. In Potsdam müssen laut Satzung von Anliegern nur die Überwege für Fußgänger im Bereich der Straßen gereinigt werden, erklärte Stadtsprecherin Regina Thielemann. Auch Pete Heuer, SPD-Stadtverordneter und Vorsitzender des Ordnungsausschusses, erklärte, „aus meiner Sicht hält sich Potsdam hier an die gesetzlichen Regelungen“. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsericht hatte ein Anlieger einer Straße ohne Gehweg gegen die Gemeinde geklagt, die ihn zum Schneeschippen auf der Landstraße verpflichten wollte. Das Gericht erklärte, dazu kann ihn die Gemeinde nicht verpflichten. jab
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