Rockergruppe: Urteile gegen Hells Angels rechtskräftig
Die Verurteilung von drei Mitgliedern der Rockergruppe Hells Angels wegen räuberischer Erpressung Ende 2010 in Potsdam ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision gegen das Urteil mit Beschluss vom 28. September verworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam am Dienstag mit.
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Potsdam - Die Verurteilung von drei Mitgliedern der Rockergruppe Hells Angels wegen räuberischer Erpressung Ende 2010 in Potsdam ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision gegen das Urteil mit Beschluss vom 28. September verworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam am Dienstag mit. Die drei Männer waren zu Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Zur Durchsetzung von Schutzgelderpressung hatten sie einem Mann ein totes Schaf vor die Tür gelegt. Unterstützern der Angeklagten sei vom Präsidenten des Landgerichts auch untersagt worden, die sogenannten Rockerkutten im Justizgebäude zu tragen. Der Bundesgerichtshof sah in der Anordnung keinen Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, berichtete die Staatsanwaltschaft und erklärte, dass dies auch für künftige Rockerprozesse bundesweit von Bedeutung sei. dpa
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