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Landeshauptstadt: Urteile im 20-Minuten-Takt

Erbgesundheitsgericht entschied über Sterilisationen

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Die Ausstellung zeigt umfangreiche Dokumente und Bildmaterial zum sogenannten Erbgesundheitsgericht in der Lindenstraße. Interviews mit Zeitzeugen sind auch als Audiomitschnitt hörbar. Für die Ausstellung konnten neun Richter und 20 ärztliche Beisitzer ermittelt werden. Von dem Erbgesundheitsgericht wurde das Gerichtsgebäude in der Lindenstraße 54/55 von 1934 bis 1944 genutzt. Grundlage war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom Juli 1933. Entsprechend ihrer Rassenlehre wollten die Nationalsozialisten verhindern, dass Menschen, die nicht ihrer Norm entsprachen, Kinder bekommen. Das bedeutete, sie wurden sterilisiert. Die Entscheidung darüber, wer auf diese Weise verstümmelt wurde, traf das Erbgesundheitsgericht in Potsdam. Rund 3400 Frauen, Männer und Kinder wurden hier zur Zwangssterilisation verurteilt. Die Entscheidung trafen ein Richter und zwei beisitzende Ärzte meist ohne Ansehen der Person, sondern nach Aktenlage. Im Schnitt wurde ein Fall in 20 Minuten entschieden. Die Anträge kamen meist von den Leitern der psychiatrischen Landesanstalten. Das jüngste Opfer war nur zwölf Jahre alt. Häufig wurde den Verurteilten „angeborener Schwachsinn“ attestiert, weil sie einen Intelligenztest nicht bestanden hatten. Wie viele Menschen tatsächlich sterilisiert wurden, ist in den Archiven oft nicht dokumentiert. Bis zum Kriegsbeginn 1939 wird davon ausgegangen, dass die Urteile überwiegend ausgeführt wurden. Später nahmen die risikoreichen Eingriffe bei Frauen ab, weil die Krankenhäuser weniger Kapazitäten hatten. mar

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