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Aus dem GERICHTSSAAL: Vater und Sohn sprechen von Notwehr Zwei Versionen eines Übergriffes am Schlaatz

Ein Verhandlungstag reichte am gestrigen Dienstag bei Weitem nicht, Licht in die turbulenten Ereignisse eines Übergriffes am Schlaatz zu bringen. Auf der Anklagebank saßen Vater Amar* (50) und Sohn Hazir H.

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Ein Verhandlungstag reichte am gestrigen Dienstag bei Weitem nicht, Licht in die turbulenten Ereignisse eines Übergriffes am Schlaatz zu bringen. Auf der Anklagebank saßen Vater Amar* (50) und Sohn Hazir H.* (24). Das Duo war der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Völlig zu Unrecht, glaubt man den gebürtigen Kosovaren. Sie beriefen sich auf Notwehr. Das hörte sich aus dem Mund der Staatsanwältin allerdings ganz anders an. Die Tat ereignete sich vor fast zwei Jahren, die Erinnerungen bei Angeklagten und Zeugen sind dementsprechend verschwommen. Doch was beide Parteien gestern vor dem Amtsgericht unter Vorsitz von Kerstin Nitsche präsentierten, ließ sich beim besten Willen nicht auf einen Nenner bringen.

In der Nacht des 13. Dezember 2012 sollen beide Männer zwei Russen, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft am Schlaatz wohnten, geschlagen und getreten haben. Danach sollen den Opfern Handy und Portemonnaie gefehlt haben. In Wirklichkeit seien sie die Opfer, betonte Hazir H., der vor Kurzem seinen Job verlor. Auch Vater Amar H. ist arbeitslos. Zum Jahresende 2012 betrieb er allerdings noch ein Restaurant. Von diesem sei er am Tattag gegen 23 Uhr nach Hause gefahren. „Ich wohnte damals noch bei meinen Eltern im Bisamkiez und wollte gerade schlafen gehen“, erzählte Hazir H. „Das Fenster meines Zimmers war angekippt. Auf einmal hörte ich Hilferufe.“

Als er nach draußen schaute, habe er seinen Vater gesehen, der von zwei Personen angegriffen wurde. Offenbar hätten sie es auf den Aktenkoffer mit den Tageseinnahmen der Gaststätte abgesehen, mutmaßte Hazir H. „Ich bin sofort runter, hatte nicht mal Schuhe an.“ Er habe sich einen der Männer geschnappt und festgehalten. „Der hat mich dann geschlagen. Da habe ich mich gewehrt“, sagte der Jüngere der Angeklagten. Seinem Vater sei es gelungen, den zweiten Angreifer, der ihn am Hals gepackt hatte, abzuwehren. „Die sind dann weggegangen. Mein Vater wollte die Polizei nicht rufen, weil die Russischsprechenden wirklich stark betrunken waren. Außerdem war nichts weiter passiert.“

Die vermeintlichen Räuber wählten aus einer nahegelegenen Telefonzelle allerdings den Polizeinotruf. Doch zwei Funkstreifenwagen-Besatzungen vermochten es nicht, von den beiden Russen sachdienliche Hinweise zu erhalten. Zu viel Wodka war in den vergangenen Stunden durch ihre Kehlen geflossen. Eine ärztliche Versorgung vor Ort lehnten sie ab, begaben sich allerdings am Abend des nächsten Tages in die Rettungsstelle des Bergmann-Klinikums. Dort wurden ihnen Schwellungen im Gesicht und diverse Prellungen am Körper attestiert.

Vor Gericht sprach Nebenkläger Igor I.* (31) gar von drei Angreifern, die ihn und seinen Freund Alexej A. (43) – er beklagte zudem einen lockeren Zahn – in jener Nacht malträtierten. Der Angeklagte Amar A. habe überhaupt keinen Geldkoffer dabeigehabt. Also hätte er ihn auch nicht rauben können, stellte er klar. Die Verhandlung wird fortgesetzt. (*Namen von der Redaktion geändert) Hoga

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