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Aus dem GERICHTSSAAL: Verbotene Bilder

Kinderpornos besessen: Geldstrafe für Trainer

Stand:

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das war nicht verwunderlich. Doch auch die Staatsanwältin zeigte sich von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Der Urteilsspruch des Gerichts traf den Karate-Trainer gestern deshalb mit voller Wucht: 600 Euro Geldstrafe wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften.

Die Anklage warf Clemens C.* (38) vor, am 6. November 2005, am 12. Juni sowie am 21. September 2006 Grafikdateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben, die Darstellungen von Sexualpraktiken mit kleinen Jungs zeigten. Beim letzten Mal soll der Potsdamer derartige Bilder zudem auf seiner Computer-Festplatte gespeichert haben, um sie jederzeit wieder abrufen zu können. Diesen Fall sah das Gericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode als erwiesen an.

Clemens C. bestritt sämtliche Vorwürfe. Zum Tatzeitpunkt habe er eine Ausbildung zum Erzieher absolviert, in einer Wohngemeinschaft Am Schlaatz gelebt, berichtete der Arbeitslose. Mitbewohner seien seine Nichte und deren kleine Tochter gewesen, später kurzzeitig ein Student. Allerdings sei es in der WG stets hoch hergegangen. „Ich habe durch den Sport einen großen Bekanntenkreis. Auch meine Nichte hat viele Freunde, die sie oft besuchten. Natürlich war meine Lebensgefährtin ebenfalls meist da. Alle Türen standen offen. Mein Rechner war Tag und Nacht an. Durch ein Passwort geschützt war er nicht. Jeder Besucher konnte ran“, erzählte Clemens C. „Am 6. November 2005, einem Sonntag, war ich gar nicht da. Sonntags gehe ich immer zu meiner Mutter zum Essen. Am 12. Juni 2006 war ich mit Sicherheit in der Schule und abends beim Training. Ich habe mit der Sache nichts zu tun.“ Wie die Kinderpornos auf seine Festplatte gekommen seien, könne er sich nicht erklären. „Für so etwas habe ich keine Ambitionen“, betonte der Neu-Potsdamer.

„Der Herr zeigte sich bei der Wohnungsdurchsuchung am 27. September 2006 sehr kooperativ. Er war zwar über den Anlass verwundert, hat uns aber die Datenträger zur Verfügung gestellt und sogar Kaffee angeboten“, erinnerte sich der Polizeibeamte Dirk B. (43). Ex-Mitbewohnerin Mareike M.* (27) bekräftigte die Aussage des Angeklagten. „Jeder, der kam, konnte in alle Zimmer. Es kam öfter vor, dass sich einer mal schnell über eine Bahnverbindung oder ähnliches vom Computer meines Onkels informierte.“ Ihr Nachmieter in der WG stellte hingegen klar: „Wenn Clemens oder ich nicht da waren, dann ist auch niemand in unsere Zimmer gegangen.“

„Besucher hatten also doch nicht unkontrolliert Zutritt zu allen Räumen“, bemerkte die Vorsitzende. „Die ersten drei Anklagepunkte konnten Ihnen nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Ich bin aber sicher, dass Sie die Bilder auf Ihrer Festplatte abgespeichert haben. Das ist strafbar. “ (*Namen geändert.) Hoga

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